Erste Software für elektronische Arztvisite zertifiziert
Dortmund – Mitte Juli hat der TÜV Nord bundesweit die erste Software für eine sichere Videosprechstunde zertifiziert. Diese ermöglicht Ärzten die Abrechnung der Videosprechstunde nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, da die Voraussetzung hierfür die Nutzung einer zertifizierten Software ist. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe jetzt hingewiesen.
Bei der Software handelt es sich um das System elVi des Unternehmens La-Well-Systems in Bünde. „Eine verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindung und eine intuitive Oberfläche sorgen dafür, dass die elVi sicher und für jeden einfach zu bedienen ist“, informiert das Unternehmen.
Zugang über Codes
Die Anwendung funktioniere auf Seiten der Patienten ohne Download oder Installation auf allen PCs, Laptops, Tablets und Smartphones. Der Zugang erfolge über Codes, die teilnehmende Ärzte an ihre Patienten verteilten. Mit diesen könnten Patienten sich im Internet einloggen und Termine nach Absprache über das Internet wahrnehmen. Kleine Visiten und Routinekontrollen könnten so oftmals schon in wenigen Minuten aus der Ferne durchgeführt werden, so das Unternehmen.
Das Ärztenetz „MuM – Medizin und Mehr“ in Bünde hat elVi bereits erfolgreich getestet. In dem von der KV finanzierten Modellprojekt führten die teilnehmenden Arztpraxen in 13 Pflegeheimen der Region eine elektronische Arztvisite durch. Der niedergelassene Arzt und die verantwortliche Pflegekraft kommunizierten dabei über ein Videokonferenzsystem per Tablet oder PC, um Unklarheiten, Medikationsanfragen, Beurteilungen chronischer Wunden oder Therapievorschläge zu besprechen. Dabei gab es eine Live-Schaltung zwischen der Arztpraxis und der stationären Einrichtung. Die elektronische Visite konnte bei Bedarf um die Erfassung von Vitalparametern wie Herzrhythmus, Sauerstoffspannung, Körpertemperatur oder Blutzuckergehalt des Patienten ergänzt werden.
Anfang Juli teilten KV und AOK Nordwest mit, das Projekt gemeinsam auf andere Praxisnetzregionen in Westfalen-Lippe auszuweiten. „elVi hat bewiesen, dass telemedizinische Anwendungen in Zeiten einer älter werdenden Gesellschaft Ärzte bei ihrer Arbeit entlasten können – und das bei gleichbleibend hoher Qualität“, sagte Thomas Müller aus dem Vorstand der KV.
Der Bewertungsausschuss hat für Arztpraxen und Softwareanbieter Voraussetzungen für Online-Sprechstunden definiert. Danach muss der Videodienstanbieter gewährleisten, dass sämtliche Inhalte der Videosprechstunde während des Übertragungsprozesses nach dem Stand der Technik Ende-zu-Ende verschlüsselt sind. Die Übertragung der Videosprechstunde muss außerdem über eine Peer-to-Peer-Verbindung ohne Nutzung eines zentralen Servers erfolgen. Sie muss frei von Werbung sein. Die Abrechnung ist laut Bewertungsausschuss nur möglich, wenn die Online-Sprechstunde über eine dafür zertifizierte Software erfolgt. Eine solche war aber bislang nicht verfügbar.
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