Evangelische Krankenhäuser legen Drei-Punkte-Plan zur Energiesicherheit vor

Berlin – Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) hat einen Drei-Punkte-Plan vorgelegt, um Klinikinsolvenzen durch steigende Energiepreise zu verhindern. „Alle Krankenhäuser sind unverzichtbare Orte der Daseinsvorsoge und wichtige Anlaufstellen im Notfall“, betonte der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch.
Der Verband schlägt zunächst Preisdeckel für die Energiekosten im Krankenhaus vor. Bei diesem Konzept tragen die Krankenhäuser einen noch festzulegenden Grundpreis selbst. Die darüber hinausgehenden Kosten würden ausgeglichen. „Ein dauerhaft festgelegter Krankenhausenergiepreis bietet den Krankenhäusern die notwendige Planungssicherheit“, hieß es aus dem DEKV.
Der Krankenhausenergiepreis könnte sich dabei am durchschnittlichen Energieträgerpreis der vergangenen fünf Jahre orientieren. Die Differenz zwischen Grund- und Markt- beziehungsweise Einkaufspreis müsste bei den jeweiligen Ministerien der Bundesländer beantragt und nach Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung ausgezahlt werden.
Wichtig sei zweitens ein zusätzlicher Schutzschirm für bedarfsnotwendige Krankenhäuser. Dieser sollte im Fall einer möglichen Insolvenz greifen. „Dadurch können Kliniken, die zur Versorgung der Bevölkerung notwendig sind, aber beispielsweise aufgrund von niedrigen Fallzahlen nicht aus eigener Kraft die notwendigen Mittel genieren können, gerettet werden“, hieß es aus dem DEKV.
Der Verband schlägt drittens vor, das Fünf-Tage-Zahlungsziel für Krankenkassen über den 31. Dezember 2022 zu verlängern. Diese Maßnahme habe sich bereits während der Pandemie bewährt und sei aufgrund der Inflation „wichtiger als jemals zuvor“, so der Krankenhausverband.
„Der Handlungsbedarf ist groß und es wichtig, schnell praktikable und zielgerichtete Lösungen zu initiieren. Dabei sind pauschale Zuschläge nicht zwangsläufig zielführend, da Mengeneffekte nicht berücksichtigt werden“, sagte Radbruch.
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