Fachleute: Spezialisierung in der Kinderkrankenpflegeausbildung ist unverzichtbar

Berlin – Um für die Kinder- und Jugendpflege in Zukunft eine hochwertige Versorgung sicherzustellen, muss die Spezialisierung in der Kinderkrankenpflegeausbildung auch weiterhin bestehen bleiben. Dafür plädierten erst kürzlich zwei Petentinnen in einer Anhörung des Petitionsausschusses. Gestern wurde das Thema nochmals in einer Veranstaltung der Stiftung Kindergesundheit aufgegriffen.
Generell sei die generalistische Pflegeausbildung, die 2020 im Pflegeberufegesetz verankert worden war, ein voller Erfolg, betonte Bettina Beyer-Lichtblau, Vorsitzende des Berufsverbands Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD). Für eine Spezialisierung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, auf die sich Auszubildende gleich zu Beginn der Ausbildung festlegen müssen, entschieden sich zuletzt jedoch nur rund ein Prozent.
Im Anschluss an die Evaluierung des Pflegeberufegesetzes, bei der die Zahl unter anderem erhoben wurde, hatten das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Februar vorgeschlagen, die Entscheidung über die Beibehaltung oder Abschaffung der Spezialisierung in einer fachlichen Anhörung zu diskutieren. Dabei soll auch geklärt werden, inwiefern flächendeckende Ausbildungsangebote für einen so kleinen Anteil der Auszubildenden effektiv vorgehalten werden können.
Dass sich so wenig Auszubildende für die Spezialisierung entschieden, könne unter anderem daran liegen, dass auch die generalistische Pflegeausbildung prinzipiell zur Pflege von Kindern und Jugendlichen befähige, sagte Beyer-Lichtblau. Allerdings liege der zu leistende Stundenanteil in der pädiatrischen Versorgung in der generalistischen Pflegeausbildung weit unter dem Anteil, der zur Vorbereitung in der stationären Langzeitpflege und ambulanten Pflege verbracht werden muss, erklärte sie.
Darüber hinaus müssten die Stunden zur pädiatrischen Versorgung nicht einmal im medizinischen Bereich erfolgen, sondern könnten beispielsweise auch in einem Kindergarten geleistet werden. Beyer-Lichtblau zufolge bringen Berufsanfänger dadurch oft noch nicht alle Kompetenzen mit, die sie brauchen. Dies müsse zu Beginn häufig durch eine längere Einarbeitungszeit ausgeglichen werden.
Von den rund 1.300 Personen, die den Vertiefungseinsatz Pädiatrie gerne durchlaufen hätten, konnten der Verbandsvorsitzenden nach nur rund 300 das Wahlrecht auch wirklich ausüben. Hintergrund sei unter anderem das variierende Angebot in den einzelnen Bundesländern und in den Pflegeschulen.
Auch wenn Pflegeschulen, die die pädiatrische Vertiefung anbieten, gesetzlich dazu verpflichtet seien, die Möglichkeit auch anzubieten, gebe es die Wahlmöglichkeit oft nicht oder unter erschwerten Bedingungen. Teilweise müssten Auszubildende etwa einen weiten Weg zur praktischen Ausbildungsstätte zurücklegen.
Dabei sei es sehr wichtig, gut ausgebildete Kräfte im pädiatrischen Bereich zu haben, betonte Beyer-Lichtblau. Dies habe zum einen Qualitätsgründe, trage aber auch zur Aufrechterhaltung der Abrechnungsfähigkeit für Leistungen bei.
In der Anhörung in der vergangenen Woche hätten die Petentinnen nochmals deutlich gemacht, warum und für wen der Erhalt der Spezialisierung in der Kinderkrankenpflegeausbildung so wichtig sei. Auch die politischen Vertreter hätten sich das Problem noch einmal genau angehört und mitgenommen.
Spezialisierung aufrechterhalten
Die Petentinnen Julia Venzke und Ricarda Tamme sind ebenfalls keine grundsätzlichen Gegnerinnen der generalistischen Pflegeausbildung, wie sie in der Anhörung betonten. „Generalistik darf aber nicht bedeuten, dass pädiatrische Kompetenz nur noch als nachgelagerte Zusatzqualifikation verfügbar ist“, sagte Venzke.
Tino Sorge (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), kündigte an, demnächst eine öffentliche Anhörung mit allen relevanten Gruppen durchführen zu wollen.
Das Anliegen habe man im Blick, allerdings verwies er auch auf den damaligen Kompromiss, eine generalistische Pflegeausbildung mit Möglichkeit einer Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr anzubieten. Die generalistische Pflegeausbildung komme seiner Ansicht nach gut an, das Wahlrecht werde vom BMG nicht infrage gestellt.
Bei der angekündigten Anhörung müsse vor allem auch darüber gesprochen werden, warum nur rund ein Prozent der Auszubildenden die Spezialisierung wählten. Wenn dies an fehlenden Ausbildungsangeboten liegen sollte, muss Sorge zufolge auch das Gespräch mit den Ländern gesucht werden.
Kritisiert wird von den Petentinnen auch der geringe Pflichtstundenanteil im pädiatrischen Bereich. Auszubildende hätten in der Regel „keine kranken Kinder gesehen“ und würden daher „ins kalte Wasser geschmissen“, sagte Venzke in der Anhörung. Die Abteilungen der Kinder- und Jugendpflege in den Krankenhäusern hätten dadurch unglaublich viel Aufwand, diese eigentlich vollständig ausgebildeten Personen „aufzufangen und zu qualifizieren“.
Bewerberinnen und Bewerber, die Kinder und Jugendliche pflegen wollen, berichteten Venzke häufig, dass sie sich einfach etwas anderes suchen würden, wenn sie in der Ausbildung keine Kinder- und Jugendlichen-Expertise bekämen. Diese Entwicklung ist Venzke zufolge vor allem deshalb besorgniserregend, weil in dem Bereich schon jetzt 6.500 stationäre Pflegerinnen und Pfleger fehlten.
Die meisten Interessenten wollten sich zudem direkt auf Kinder und Jugendliche spezialisieren und nicht „für die Pflege an sich“, machte Tamme deutlich.
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