Politik

Regierung soll medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen priorisieren

  • Donnerstag, 29. Januar 2026
/milatas, stock.adobe.com
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Berlin – Aus Sicht der Grünen-Bundestagsfraktion wird die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland derzeit nicht ausreichend von der Bundesregierung priorisiert. In einem Antrag fordert sie den Bundestag deshalb auf, notwendige strukturelle, finanzielle und gesetzliche Rahmenbedingungen in der Kindergesundheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche nicht schlechter versorgt werden als Erwachsene.

„Wer heute in die Kindergesundheit investiert, legt den Grundstein für das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit kommender Generationen“, heißt es von den Abgeordneten.

Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) als auch der Verband Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschland (VLKKD) begrüßten den Antrag der Grünen und den Fokus auf die Kindergesundheit im Vorfeld der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss ausdrücklich.

Herausforderungen gibt es der Grünen-Fraktion zufolge unter anderem bei den spezialisierten stationären Angeboten für Kinder und Jugendliche. Diese würden nicht mehr ausgebaut, sondern „vielmehr ausgedünnt“, heißt es im Antrag. Kritisiert wird, dass die Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) gestrichen werden sollen.

Die Nichtberücksichtigung habe „gravierende Folgen für die Krankenhausplanung der Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin“, so die Abgeordneten. Wenn sie nicht definiert seien, würden Spezialgebiete wie etwa die Kinderpneumologie, -kardiologie oder -rheumatologie in der Landeskrankenhausplanung nicht berücksichtigt. Auch könnten betroffene Kinder und Jugendliche von weniger spezialisierten Ärztinnen und Ärzten behandelt werden, so die Befürchtung.

Gefordert wird, dass die beiden Leistungsgruppen erhalten bleiben und der bereits erstellte Leistungsgruppen-Grouper, der stationäre Behandlungsfälle anhand von Diagnosedaten einer Leistungsgruppe zuordnet, angepasst wird. Er hatte den Leistungsgruppen 16 und 47 keine Fälle zugeordnet, was zu der Entscheidung führte, die Gruppen zu streichen.

Kritik der Kinderärzte

Auch der BVKJ stimmt für den Erhalt der beiden Leistungsgruppen. Es sei „nicht einzusehen“, dass die Unterteilung von Subdisziplinen in der Erwachsenenmedizin mit einer Förderung der Spezialisierung einhergehen solle, während die besonderen Qualitäts- und Vorhaltebedingungen der spezialisierten Kinder- und Jugendmedizin nicht abgebildet würden.

Die Streichung birgt der DGKJ zufolge erhebliche Risiken vor allem für die Versorgung schwer und chronisch kranker Kinder und Jugendlicher, die auf pädiatrische Expertise und die Weiterentwicklung der spezialisierten Versorgung angewiesen seien. Langfristig sei damit zudem die ambulante spezialfachärztliche Versorgung gefährdet.

Im Falle einer Streichung der Leistungsgruppe 47 besteht die DGKJ darauf, dass Kinder und Jugendliche in nicht-chirurgischen Disziplinen bis zum Abschluss ihres 16. Lebensjahres in pädiatrischen Abteilungen behandelt werden müssen, um eine kindgerechte Versorgung sicherzustellen.

„Die Behandlung von Kindern in Erwachsenenabteilungen ohne pädiatrische Expertise ist inakzeptabel“, meint auch der VLKKD. Die Inhalte der Leistungsgruppen müssten im Falle einer Streichung innerhalb der allgemeinen Leistungsgruppen der Kinder- und Jugendmedizin abgebildet werden.

Weiterhin soll laut dem Grünen-Antrag dafür gesorgt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht länger im Krankenhaus bleiben, als sie müssen. Hintergrund ist die durch das KHAG bedingte Verzögerung einer Regelung aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).

Sie sieht vor, dass bei einer Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer die Abschläge von Fallpauschalen ab 2027 abgeschafft werden. Wirtschaftliche Anreize sollten den Grünen zufolge nicht dazu beitragen, Kinder und Jugendliche länger im Krankenhaus zu behalten. Dies begrüßen auch der BVKJ und die DGKJ ausdrücklich.

Burkhard Rodeck, Generalsekretär der DGKJ, betonte in der Anhörung, dass sich der Vorgang nicht weiter verzögern dürfe und dies auch aus fachlicher Sicht nicht sachgerecht sei. Eine frühzeitige Entlassung in das familiäre, gewohnte Umfeld wirke sich bei Kindern und Jugendlichen positiv auf die Genesung aus.

Auch Hybrid-DRG sind ein Thema im Grünen-Antrag. Sie sollen auch für Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden – was momentan nicht vorgesehen ist. Die beiden Gruppen würden den Grünen zufolge jedoch besonders von ambulanten Eingriffen und Behandlungen profitieren. Dazu äußert sich auch der BVKJ positiv: „Der Flaschenhals in der Versorgung würde geweitet und die Ressourcen von Kinderkliniken und Schwerpunktpraxen im Interesse der Familien besser genutzt.“

In der Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen gibt es den Antragstellern zufolge ebenfalls Probleme. Im Rahmen der Notfallreform solle deshalb umgesetzt werden, dass die Notfallversorgung auch für Kinder und Jugendliche flächendeckend sichergestellt ist. Dies sei mit der Einrichtung Integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) oder einer telemedizinischen Anbindung an Standorten ohne KINZ möglich.

In Bezug auf die telemedizinischen Angebote warnte der BVKJ davor, dass Kinder- und Jugendärzte nicht zusätzlich zum bestehenden ärztlichen Bereitschaftsdienst ein weiteres Versorgungsangebot schultern könnten, insbesondere in kleinen Bundesländern mit ohnehin geringerem pädiatrischem Angebot.

„Eine pädiatrisch fachkompetente telemedizinische oder digitale Beratungsstelle kann einen Bestandteil der zukünftigen Notfallversorgung darstellen, aber nur insoweit, als dadurch nicht erforderliche Arzt-Patienten-Kontakte in Präsenz in Notdienstpraxen/Notaufnahmen vermieden werden“, heißt es vom BVKJ.

Psychische Gesundheit sicherstellen

Einen großen Teil in den Forderungen der Grünen nimmt auch die Sicherstellung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ein. Der Bedarf an Therapiemöglichkeiten sei seit der Pandemie gestiegen und könne nicht ausreichend gedeckt werden. Weiterhin seien zunehmend Entwicklungsverzögerungen zu beobachten.

Gefordert wird deshalb unter anderem eine separate Bedarfsplanung von Psychotherapeuten und Ärzten, die Kinder und Jugendliche überwiegend psychotherapeutisch behandeln, um bestehende Versorgungslücken zu schließen.

Auch die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) soll den Grünen zufolge gesichert werden. Dafür sollen Zulassungszeiträume ausgeweitet, Zweigstellen zugelassen und die Kostenzuständigkeit für nicht ärztliche sozialpädiatrische Leistungen analog zur ambulanten psychiatrischen Behandlung gesetzlich festgelegt werden.

Um psychischen Belastungen von Schulkindern entgegenzuwirken, plädieren die Antragsteller dafür, dass das Programm „Mental Health Coaches“ (Coaches für psychische Gesundheit) künftig fortgeführt und das Projekt „Mental Health First Aid“ (Psychische Erste Hilfe) zur Früherkennung psychischer Störungen gefördert wird. Bundesweit etablieren wollen sie das Konzept „School Nursing“ (Schulkrankenpflege), um zum Beispiel auf psychische Belastungen und sinkende Gesundheitskompetenzen einzugehen.

Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), machte sich in der Anhörung vor allem für eine gesetzliche Anpassung hinsichtlich einer gesonderten Ausweisung von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten stark. Es gebe wachsende Versorgungsbedarfe, die mit den aktuell für die Gruppe ausgewiesenen Sitzen keine passgenaue Steuerung ermöglichten.

Schulgesundheitsfachkräfte könnten auch Kindern mit chronischen Erkrankungen im Schulalltag eine große Hilfe sein und Eltern und Lehrkräfte beraten und entlasten, betonte der BVKJ. Für die Etablierung brauche es jedoch verlässliche Rahmenbedingungen und eine dauerhafte Finanzierung durch Länder und Kommunen.

Die Sachverständige Heidrun Thaiss, Professorin an der Technischen Universität München, machte neben den Vorteilen für Kinder mit chronischen Erkrankungen und ihre Eltern auch auf den präventiven Nutzen von Schulgesundheitsfachkräften, etwa in Bezug auf Angebote zur Bewegung, aufmerksam.

Auch für eine Wiederaufnahme des „Zukunftspakets für Bewegung, Kultur und Gesundheit“, das die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken und die körperliche und psychische Gesundheit fördern kann, machen sich die Grünen stark. Weiterhin soll für eine Entstigmatisierung und bessere Sichtbarkeit von Krankheitsbildern wie Depressionen, Angststörungen oder Anorexia nervosa gesorgt werden.

Kinderkrankenpflegeausbildung stärken

Ein weiteres Problem sehen die Grünen Antragsteller in der generalistischen Ausbildung von Pflegefachkräften. Angepasste Einarbeitungskonzepte für spezialisierte Bereiche wie die Kinderkrankenpflege hätten bisher die wenigsten Kliniken. Sie seien für die komplexe pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen jedoch notwendig und auch international üblich.

Die Bundesregierung solle daher prüfen, wie eine bundeseinheitliche Weiterbildung zur Kinderpflegefachperson gelingen könne. Der BVKJ hatte bereits vor der Einführung der generalistischen Ausbildung davor gewarnt, dass es zu einer drastischen Verschlechterung der pflegerischen Versorgung von Kindern kommen würde. Sie erfordere eine spezielle Ausbildung, da „Kinder keine kleinen Erwachsenen sind“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Es zeichne sich schon jetzt in der pädiatrischen Intensivpflege ab, dass die Qualitätsstandards des G-BA nicht eingehalten werden könnten, was zu Einnahmeausfällen führen werde.

„Ein Erhalt der Vertiefung in der Kinderkrankenpflege bleibt aus fachlicher Sicht zwingend erforderlich“, heißt es auch von der DGKJ. Bestehende Spezialisierungsangebote in der Kinderkrankenpflege sollten nicht nur erhalten, sondern weiterentwickelt werden.

Der VLKKD betonte, dass eine solche Spezialisierung auch zu effizienterer Arbeit beitrage, „da gezielter auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und deren Bezugspersonen eingegangen werden kann“. Der jetzige Vertiefungsansatz Pädiatrie zeige in Deutschland hingegen erhebliche Schwächen und Absolventen würden nicht genügend auf die Arbeit am Krankenbett vorbereitet, betonte Andreas Artlich, Generalsekretär des VLKKD, in der Anhörung.

Absolventen nachzuqualifizieren sei nicht förderlich und auch in finanziellen Fragen für die Kliniken ein Punkt. Eine Reform des Ausbildungsgangs in seiner jetzigen Form sei Artlich zufolge dringend notwendig. Unter Federführung des VLKKD hat das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit zu diesem Thema kürzlich auch ein Forderungspapier veröffentlicht.

Julia Venzke, Mitinitiatorin der Petition „Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach Paragraf 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“, machte darauf aufmerksam, dass es derzeit nur wenig Möglichkeiten gibt, den Abschluss zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger überhaupt zu erwerben, weil er nicht angeboten würde. Begründet werde dies oft mit dem hohen organisatorischen Aufwand für die Pflegeschulen. In einigen Bundesländern gebe es die Möglichkeit gar nicht.

Es sei deshalb laut Venzke wichtig, dass die Spezialisierung auch nach der Evaluation der generalistischen Ausbildung bestehen bleibe und deren Umsetzung kontrolliert werde. Sie verwies in der Anhörung darauf, dass neue Kolleginnen und Kollegen, die eine generalistische Ausbildung durchlaufen hätten, deutlich mehr Einarbeitungszeit benötigten und sich weniger gut vorbereitet auf die Pädiatrie fühlten. Dies bedeute für das bestehende Personal zusätzlichen Aufwand. Die Häuser müssten neue Einarbeitungskonzepte entwickeln und mehr Zeit für die Einarbeitung einplanen.

Rita Zöllner, Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (vdpb), machte darauf aufmerksam, dass die Probleme bei der Einarbeitung nicht durch die generalistische Ausbildung entstünden, sondern vielmehr durch die „Trägheit der Betriebe“.

Pädiatrische Weiterbildung gleichstellen

Dem Antrag der Grünen zufolge soll die Förderung der pädiatrischen Weiterbildung zudem der allgemeinärztlichen Weiterbildung rechtlich gleichgestellt und die Anzahl der Weiterbildungsstellen von derzeit 250 auf 750 erhöht werden. Aktuell findet die pädiatrische Weiterbildungsförderung im Rahmen der fachärztlichen Versorgung statt, obwohl sie vollständig dem hausärztlichen Versorgungsbereich zugeordnet wird.

Diese Forderung sieht der BVKJ als besonders wichtiges politisches Ziel zur Sicherstellung der pädiatrischen Versorgung in der laufenden Legislaturperiode an. Um den ärztlichen Nachwuchs im stationären und ambulanten Sektor langfristig sicherzustellen, bedarf es einer Weiterbildungsförderung und einem Ausbau der Kapazitäten, heißt es in der Stellungnahme. Mit der Gleichstellung würde „ein Webfehler bei der Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung behoben“.

Kinder- und Jugendärzte seien die Hausärzte von Kindern und Jugendlichen, so der BVKJ. „Soll die Pädiatrie in Zukunft weiterhin in die Lage versetzt werden, ihre primärärztliche Funktion zu erfüllen, braucht sie die primärärztliche Weiterbildungsförderung.“

Die Grünen-Fraktion setzt sich mit ihrem Antrag des Weiteren dafür ein, dass Lieferengpässe von Kindermedikamenten beseitigt werden. Diese Versorgung sei besonders relevant, da nicht auf Ausweichmedikamente für Erwachsene zurückgegriffen werden könne.

„Wie der Antrag zu Recht festhält, kann keine Entwarnung bezüglich des Mangels bei Kinderarzneimitteln gegeben werden“, betont der BVKJ in seiner Stellungnahme. Trotz Nachbesserungen im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) komme es noch immer zu Engpässen, die eine leitliniengerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen unmöglich machten. Es brauche wirtschaftliche Strukturveränderungen, um die Produktion auch in Europa wieder attraktiv zu machen, so der BVKJ.

In diesem Zuge erwartet die DGKJ auch Lösungen für die Offlabel-Verschreibung, also die Verordnung außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets, von Arzneimitteln bei Kindern. Als ersten Schritt schlägt die Gesellschaft etwa die Unterstützung der Arzneimitteldatenbank Kinderformularium vor, die Dosierungsempfehlungen für den Offlabel-Use bei Kindern enthält.

Sichergestellt werden sollen auf lange Sicht auch die Frühen Hilfen zur Unterstützung junger Familien sowie dauerhaft 15 Kinderkrankentage für Eltern und 30 Tage für Alleinerziehende, heißt es im Antrag.

Im Rahmen einer Rechtsaufsicht der Bundesländer soll zudem die HNO-ärztliche Versorgung vor Ort ermittelt werden, um mögliche Verbesserungen anzustoßen. Hintergrund ist ein bundesweiter Protest der HNO-Ärzte, die eine Unterfinanzierung ambulanter HNO-Kinderoperationen beklagten. In einem Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages herrschte bislang Uneinigkeit zur Versorgungslage.

Der BVKJ findet es nicht nachvollziehbar, dass die gleichen HNO-Eingriffe im stationären Bereich besser vergütet werden als in den Praxen: „In einigen Fällen liegt die Vergütungsdifferenz beim Zehnfachen“, heißt es in der Stellungnahme. Als Lösung schlägt der Verband eine kostendeckende Vergütung über Hybrid-DRG vor.

nfs

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