Fernbehandlung weiter in der Diskussion
Berlin/Freiburg/Potsdam – Nach der Debatte auf dem vergangenen Deutschen Ärztetag in Freiburg um digitale Gesundheitsangebote reißt die Auseinandersetzung um die Fernbehandlung von Patienten nicht ab. „Aus der Sicht der Landesärztekammer Brandenburg ist die aktuelle Regelung in der Berufsordnung für Ärzte bezüglich der Fernbehandlung von Patienten ausgewogen und bedarf keiner Änderung“, hieß es heute aus der Landesärztekammer Brandenburg.
Die Berufsordnung erlaubt im Augenblick eine Fernbehandlung dann, wenn sichergestellt ist, dass wenigstens ein einmaliger Arzt-Patient-Kontakt stattgefunden hat. „Die Regelung sichert eine Mindestqualität der Behandlung, sie verhindert Fehlbeurteilungen und schützt Patient und Arzt gleichermaßen. In Notfällen sind zudem schon bisher Fernbehandlungen ohne diese Einschränkung möglich“, so die Landesärztekammer Brandenburg.
Brandenburg sieht Risiken
Die Überlegung, Fernbehandlungen auch bei unbekannten Patienten in der Regelversorgung zuzulassen beziehungsweise eine Beratung zu gewähren, ohne dass ein Arzt den Patienten direkt untersucht habe, berge nicht vertretbare Risiken für die Gesundheit des Patienten. „Dem Arzt werden durch die ausschließliche Behandlung per Medium wichtige Sinneswahrnehmungen genommen, die er für eine qualitativ hochwertige Untersuchung dringend benötigt“, schreiben die Brandenburger.
Der Deutsche Ärztetag hatte nach einer Vorstellung von Modellprojekten zur Fernbehandlung aus Baden-Württemberg die Bundesärztekammer aufgefordert zu prüfen, ob die (Muster)Berufsordnung um einen Zusatz ergänzt werden könne. Dieser solle vorsehen, dass die Ärztekammern in besonderen Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung für definierte Projekte mit wissenschaftlicher Evaluation zulassen können.
In diese Richtung tendiert auch der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa). Zwar befürwortet er nach eigener Darstellung das in der Berufsordnung geregelte Verbot einer ausschließlichen Fernbehandlung, sieht aber die Notwendigkeit für Konkretisierungen und Ausweitungen des Einsatzes digitaler Möglichkeiten in der Patientenversorgung. „Die Modellversuche der Ärztekammern zur Telemedizin sollten genutzt werden, um die Berufsordnung bezüglich sinnvoller Möglichkeiten und erforderlicher Grenzen zu aktualisieren“, hieß es aus dem Verband.
Bernd Bertram, Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands und Vorsitzender der Arbeitsgruppe „E-Health“ des SpiFa betont aber, „beim Thema Digitalisierung ist es uns wichtig festzuhalten, dass der persönliche und unmittelbare Kontakt zwischen Arzt und Patient auch im Zeitalter der Telemedizin weiterhin den wichtigsten Grundbaustein der ärztlichen Tätigkeit darstellen muss.“
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