Finanzen der Pflegeversicherung: DAK-Chef plädiert für Stufenplan

Berlin – Die soziale Pflegeversicherung steckt in einer tiefen Finanzierungskrise. Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, hat nun einen Stufenplan zur Lösung der finanziellen Probleme vorgeschlagen.
„Angesichts der am Montag bekanntgegebenen dramatischen Finanzierungsdefizite ist rasches Handeln dringend geboten“, sagte Storm. Er schlage deshalb vor, dass in einer ersten Stufe die aktuellen Finanzierungsprobleme kurzfristig angegangen werden sollten. In einer zweiten Stufe sollte die Pflegeversicherung im kommenden Jahr auf eine langfristig tragfähige Grundlage gestellt werden.
Noch im September solle die Bundesregierung in einem ersten Schritt einen Kabinettsbeschluss auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs für das Pflegeversicherungsneuordnungsgesetz (PNOG) herbeiführen. Dabei müsse, wie bereits von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) angekündigt, die geplante Kürzung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger gestrichen werden, so der DAK-Chef.
Storm betonte, die komplexen Fragen der Begrenzung der aus dem Ruder gelaufenen Eigenanteile seien kurzfristig kaum lösbar – deshalb sollten die geplanten Änderungen im Bereich der stationären Pflege in dieser ersten Reformstufe komplett ausgeklammert werden.
Zwar entstünde Storm zufolge im Vergleich zur ursprünglichen Planung im PNOG-Entwurf dadurch eine Finanzierungslücke von 4,4 Milliarden Euro. Diese ließe sich jedoch mit der unverzüglichen Rückzahlung der ausstehenden Coronagelder in Höhe von 5,2 Milliarden Euro vollständig ausgleichen.
Nach dem Vorbild der Finanzkommission Gesundheit (FKG), die für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Spar- und Strukturmaßnahmen erarbeitet, solle im Herbst eine unabhängige Expertenkommission die zweite Reformstufe für die Pflegeversicherung vorbereiten. Bis zum Sommer 2027 müsse es ein nachhaltiges Reformkonzept geben.
Storm verwies auf drei entscheidende Fragestellungen. Erstens müsse die Begrenzung der Eigenanteile und damit verbunden die grundlegende Neuordnung der stationären Pflege geklärt werden. Zweitens die Frage, wie versicherungsfremde Leistungen künftig ordnungspolitisch korrekt aus Steuermitteln finanziert werden könnten. Drittens müsse die langfristige Stabilisierung der Pflegeversicherung durch den Aufbau eines Kapitalstocks nach dem Vorbild der Rentenversicherung erfolgen.
„Man kann es nur gebetsmühlenartig wiederholen: Das Problem muss an der Wurzel gepackt werden. Kosmetische Eingriffe werden mit Blick auf die Kosten- und Demografieentwicklung nicht mehr reichen“, warnte heute auch Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK-Dachverbands.
Es hake unter anderem bei der Aussetzung des gesetzlichen Bundeszuschusses und auch bei der „zweifelhaften Praxis, finanzielle Schieflagen mithilfe rückzahlungspflichtiger Darlehen zu lösen“.
Zudem bleibe der Bund die Erstattung der coronabedingten Sonderlasten sowie die jährliche Übernahme der Renten- und Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige schuldig. Allein dadurch stünden der Pflegeversicherung in diesem Jahr rund zehn Milliarden Euro mehr zur Verfügung, so Klemm.
In der Pflegeversicherung müsse außerdem konsequenter als bisher auf Prävention gesetzt werden, forderte die Chefin des BKK-Dachverbands. Dies müsse frühzeitig, konsequent und mit den richtigen finanziellen Anreizen geschehen.
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