Finanzierung der neuen Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen steht

Düsseldorf – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und Verantwortliche der Pflege haben die Budgetverhandlungen zur neuen generalistischen Pflegeausbildung abgeschlossen. Damit ist die Finanzierung der Ausbildungskosten für 2020 und 2021 gesichert.
Beteiligt sind die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen sowie der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen und die Interessenvertretungen der Pflegeschulen.
„Alle, die nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes eine berufliche Ausbildung in der Pflege beginnen wollen, finden in Nordrhein-Westfalen finanziell gesicherte Strukturen vor“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Demnach erhalten Pflegeschulen für das Jahr 2020 pauschal 7.350 Euro pro Jahr je Schüler. Für 2021 steigt dieser Betrag auf 7.563 Euro. Die Träger der praktischen Ausbildung erhalten für 2020 pauschal 8.000 Euro pro Jahr je Auszubildenden, 2021 pauschal 8.232 Euro.
Insgesamt ergibt dies eine Finanzierung von 15.350 Euro für 2020 und 15.795 Euro für 2021. Nicht inbegriffen ist die Ausbildungsvergütung, die sich nach der tatsächlich gezahlten Vergütungshöhe richtet. „Damit erhalten auch die ausbildenden Einrichtungen Planungssicherheit“, so Laumann.
Ab dem kommenden Jahr beginnt die generalistische Ausbildung in der Pflege. Damit wird auch eine neue gemeinsame Finanzierungsstruktur aufgebaut. Über einen Landesausgleichsfonds werden die Kosten der ausbildenden Einrichtungen einheitlich finanziert. Die Bezirksregierung Münster verwaltet diesen Ausgleichsfonds für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Jahres wird von vier Kostenträgern nach gesetzlich festgelegten prozentualen Anteilen aufgebracht. Diese sind: Die Krankenhäuser mit einem Anteil von rund 57 Prozent, die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen mit rund 30 Prozent, das Land Nordrhein-Westfalen mit rund neun Prozent und die soziale Pflegeversicherung mit einem Anteil von rund vier Prozent.
Sowohl die Träger der praktischen Ausbildung als auch die Pflegeschulen erhalten aus dem Fondssystem ein Ausbildungsbudget zur Finanzierung der Ausbildungskosten.
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