Ausland

Frankreich: Ärzte wollen Apparate von Wachkomapatient abschalten

  • Montag, 13. Mai 2019
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg /dpa
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg /dpa

Lille – Im juristischen Tauziehen um den französischen Wachkomapatienten Vincent Lambert haben die Ärzte die Abschaltung der lebenserhaltenden Maßnahmen für Ende Mai angekündigt. Der behandelnde Arzt habe der Familie seine am 9. April getroffene Entscheidung mitgeteilt, die Geräte in der Woche ab dem 20. Mai abzuschalten, hieß es in einem Schreiben der Anwälte der Familie. Die Mitteilung sei ohne weitere Erläuterungen erfolgt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte Ende vergangenen Monats einen Einspruch seiner Eltern gegen die Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte abgelehnt. In der Woche zuvor hatte der französische Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht gegen die Eltern entschieden, die ihren 42-jährigen Sohn am Leben erhalten wollen.

Der Fall beschäftigt seit Jahren die Gerichte: Bereits 2015 hatte das Menschenrechts­ ge richt entschieden, die Apparate sollten abgeschaltet werden. Die Eltern und andere Angehörige legen jedoch immer wieder Rechtsmittel ein. Vincent Lamberts Frau sowie mehrere Geschwister des Patienten sind hingegen für die Abschaltung der Geräte.

Lambert hatte 2008 im Alter von 32 Jahren bei einem Motorradunfall schwere Kopfverletzungen erlitten. Er liegt seither querschnittsgelähmt in einer Art Wachkoma, die Ärzte bezeichnen seinen Zustand als vegetativ.

afp

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