Gemeinsamer Bundesausschuss fördert weitere Innovationsprojekte

Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat heute weitere Projekte bekanntgegeben, die im Ramen der zweiten Förderungswelle für neue Versorgungsformen Finanzspritzen erhalten. Insgesamt stellt der Innovationsfonds in diesem Jahr 225 Millionen Euro für neue Versorgungsformen zur Verfügung.
Von 107 eingereichten Anträgen mit einem Gesamtvolumen von 485 Millionen Euro erhielten 26 Konzepte aus unterschiedlichen Themenfeldern den Zuschlag: Jeweils vier Projekte beschäftigen sich mit „Modellen mit Delegation und Substitution von Leistungen“, „Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung“ sowie „Versorgungsmodellen für Menschen mit Behinderungen“. Neun widmen sich der „Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz“.
Zudem werden fünf Projekte aus dem sogenannten themenoffenen Bereich gefördert. Dabei handelt es sich um ein Projekt zur integrierten Psychoonkologie, ein Präventionsprogramm für junge Krebspatienten, ein Vorsorgeangebot bei familiärer Disposition für kolorektale Karzinome, die Etablierung von Schlaganfall-Lotsen sowie ein patientenorientiertes Einweisungs- und Entlassmanagement in Hausarztpraxen und Kliniken.
Sobald die Projektnehmer die für die Auszahlungen erforderlichen Auflagen erfüllt haben, können die Fördergelder ausgezahlt werden. Dies erfolgt regulär immer zur Mitte eines Quartals über das Bundesversicherungsamt. „Von Seiten des Innovationsausschusses ist der Weg gebahnt, damit die Gelder fließen können. Im Interesse der Patienten, die von den neuen Versorgungsformen profitieren werden, hoffe ich, dass die Projekte nun zügig starten können“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Josef Hecken.
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