Politik

Gericht stoppt Vergabeverfahren für Cannabis-Produktion zu medizinischen Zwecken

  • Mittwoch, 28. März 2018
/dpa
/dpa

Düsseldorf – Der für 2019 geplante Start der Cannabisernte für medizinische Zwecke in Deutschland ist kaum noch zu schaffen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stoppte heute das Vergabeverfahren um den Anbau und die Lieferung von zunächst 6,6 Tonnen Cannabis (Az.: VII-Verg 40/17). Es untersagte dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), einen Zuschlag zu erteilen, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks hatte bereits zum Auftakt der Verhandlung kritisiert, das BfArM habe eine Frist beim Vergabeverfahren zu kurz bemessen. „Diese Frist hätte verlängert werden müssen“, sagte Dicks. Für das Bundesinstitut hatte Rechts­anwältin Heike Dahs davor gewarnt, ein Stopp oder eine Wiederaufnahme der Vergabe sei „für die Versorgung der Patienten sehr schlecht“. „Natürlich wird damit der Termin 2019 nicht gehalten werden können“, sagte Dahs.

BfArM will Beschlussbegründung prüfen

Auf die 18-seitige Ausschreibung des BfArM hatten sich 118 Firmen beworben. Eine von ihnen hatte geltend gemacht, dass nach einer Änderung der Vorgaben die verbleibende Frist nicht ausgereicht habe, um den Antrag anzupassen. Dem schloss sich das OLG an. Die Entscheidung sei endgültig, sagte der Gerichtssprecher. Drei weitere Beschwerden verschiedener Unternehmen gegen andere Aspekte des Vergabeverfahrens lehnte das OLG hingegen ab.

Das BfArM reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Das Ziel der Ausschreibung, könne nun nicht mehr erreicht werden, teilte eine Institutssprecherin mit. Die Beschlussbegründung werde nun geprüft, anschließend werde die Behörde „die notwendigen Entscheidungen treffen, um schnellstmöglich ein neues Ausschrei­bungsverfahren starten zu können“.

Ärzte können Cannabis seit einem Jahr bei schwerkranken Patienten unter bestimmten Bedingungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Bisher wird medizinisches Cannabis meist importiert, vor allem aus den Niederlanden und Kanada. Der Gesetzgeber hatte die Produktion auch in Deutschland vorgesehen.

dpa/may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung