Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gefordert

Berlin – Ein breites Bündnis aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie, Psychotherapeuten in Ausbildung, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten, Hochschullehrern, Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden und Mitgliedern der Gremien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat eine Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gefordert.
Damit stellen sie sich hinter eine beim Bundestag eingereichte Petition, die mehr als 72.000 Unterstützer gefunden hat und Anfang Juli Gegenstand einer Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages sein wird.
Auslöser für die Petition ist ein neuer Qualifizierungsweg für Psychotherapeuten, der seit 2020 gilt. Dieser besteht aus einem Studium und einer anschließenden Weiterbildung. Nach Abschluss des Psychotherapiestudiums folgt die Approbation, die erlaubt, den Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Um sich mit einer Praxis niederlassen zu können, ist nach der Approbation allerdings noch eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten erforderlich.
Dafür benötigen Psychotherapeuten eine spezielle Weiterbildungsstelle: mindestens zwei Jahre in einer Praxis oder einer Ambulanz und mindestens zwei Jahre in einer Klinik. Dem psychotherapeutischen Bündnis zufolge gibt es allerdings keine gesicherte Finanzierung, weshalb es derzeit an ausreichend Weiterbildungsstellen mangelt.
Die Psychotherapeutenschaft fordert daher eine Gesetzesänderung, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können, die die Qualitätsanforderungen der Weiterbildungsordnungen erfüllen.
Unter anderem geht es dabei um einen finanziellen Zuschuss zur ambulanten Weiterbildung in Praxen ähnlich wie bei der Förderung der Weiterbildung zum Hausarzt. Zudem soll es für Praxen möglich werden, über ihren bisherigen Leistungsumfang hinaus Patientenbehandlungen durch Psychotherapeuten in Weiterbildung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen zu können.
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