Politik

Krankenhaus­transparenzgesetz: Vermittlungs­ausschuss erst am 21. Februar

  • Donnerstag, 25. Januar 2024
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) /picture alliance, NurPhoto, Christian Marquardt
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) /picture alliance, NurPhoto, Christian Marquardt

Berlin – Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern zum Krankenhaustransparenzgesetz wird am 21. Februar zusammenkommen und damit deutlich später als geplant. Eine entsprechende Einladung wurde heute an die Mitglieder des Ausschusses verschickt, erfuhr das Deutsche Ärzteblatt aus Länderkreisen.

Damit ist der ursprüngliche Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das Gesetz am 2. Februar abschließend vom Bundesrat beraten zu lassen, geplatzt. Denn die nächste Bundesratssitzung, in der über das Ergebnis der Vermittlung beraten werden könnte, ist erst am 22. März.

Die Chancen für eine zügige Einigung zwischen Bund und Ländern sind den vergangenen Tagen stetig gesun­ken. Um noch eine Sitzung des Vermittlungsausschusses vor der regulären Bundesratssitzung am 2. Februar einberufen zu können, hätten am heutigen Donnerstag die entsprechenden Einladungen für einen Termin vor dem 2. Februar offiziell verschickt werden müssen.

Offenbar hat man sich in den vergangenen Tagen über das Verfahren gestritten, wie eine Sitzung des Aus­schusses zustandekommt. Der geplante Termin am 21. Februar ist in einer Sitzungswoche des Bundestages.

Da der Vermittlungsausschuss paritätisch zwischen Bundesrat und Bundestag besetzt ist, ist dies ein wichti­ges Kriterium für solch eine Zusammenkunft. Auf der Tagesordnung werden vier Gesetze stehen, die zwischen Bund und Ländern strittig sind, darunter das Transparenzgesetz. Dieses hatte der Bundesrat Ende November 2023 abgelehnt.

Das BMG hatte immer wieder betont, das Gesetz in der jetzigen Fassung plus einer Protokollnotiz von der ersten Abstimmung Ende November 2023 wieder auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Weitere Verände­rungen sollte es nicht geben.

Informelles Gremium soll Sitzung vorbereiten

Dies scheint nicht mehr unbedingt der Fall zu sein, denn im Vorfeld der nun terminierten Sitzung des Vermittlungsausschusses gibt es offenbar Bewegung: Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes soll möglicherweise eine informelle Arbeitsgemeinschaft (AG) von Bund und Ländern gegründet werden, die den Vermittlungsausschuss vorbereitet.

Diese AG soll offenbar mit 20 Personen besetzt werden, paritätisch verteilt auf Mitglieder aus dem Bundestag und Bundesrat. Mit dabei sollen die Landesgesundheitsministerinnen und -minister sein – und nicht wie im offiziellen Vermittlungsausschuss die Ministerpräsidenten.

Ob die AG einen Weg zu einer Einigung finden kann, bleibt offen. Gestern hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch einmal die Forderungen der CDU-Länder deutlich gemacht. Zur Vorbereitung der Treffen soll es am kommenden Montag eine Schalte der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) geben.

Im Vorfeld forderte die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU), dass das BMG nun zur Sach­arbeit zurück kehren müsse und die Gespräche über eine Krankenhausreform nicht vom Ergebnis des Trans­parenzgesetzes im Vermittlungsausschuss abhängig machen dürfe.

„Der Stillstand bei der überfälligen Anpassung der Vergütungsregeln ist hausgemacht – es gibt keine Not, das Thema Transparenz an die künftige Finanzierung der Krankenhäuser zu ketten, denn es gibt keinen inhaltli­chen Zusammenhang. Das ist einzig Herrn Lauterbachs Entscheidung", so Gerlach in einer Mitteilung.

Und weiter: „Das Transparenzgesetz in seiner bisherigen Form lehnt eine Mehrheit der Länder ab. Deswegen haben die Länder für einen Vermittlungsausschuss gestimmt – und wir sind bereit, in diesem Gremium einen Konsens zu suchen.“

Über die Verzögerungen ist auch Jens Scholz, Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika, verärgert: „Es ist keine gute Idee, den gesamten Prozess der Krankenhausreform auszubremsen. Im Gegenteil: Wir dürfen angesichts der absehbaren Folgen des demografischen Wandels keine Zeit mehr verlieren und müssen die Chance ergreifen, die Krankenhauslandschaft zukunftsfest aufzustellen“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt.

„Das Krankenhaustransparenzgesetz ist jetzt der erste wichtige Baustein für die dringend benötigte Kranken­hausreform.“ Scholz will am kommenden Dienstag gemeinsam mit Lauterbach, sowie Reinhard Busse (Wissenschaftler TU Berlin) und Michael Hallek (Vorsitzender des Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege) vor der Bundespressekonferenz noch einmal die Wichtigkeit der Reform unterstreichen.

bee

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