Politik

Gesetzgeber schreibt Organisationen der Ärzteschaft Parität vor

  • Montag, 7. November 2022
/fotomek, stock.adobe.com
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Berlin – Vorstände von Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereini­gung (KBV und KZBV) müssen künftig mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt sein, wenn der Vor­stand aus mehreren Mitgliedern besteht. Das geht aus einem Änderungsantrag der Ampelkoalition für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Durch die Neuregelung solle eine „angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern [...] sichergestellt wer­den, heißt es in der Begründung von SPD, Grünen und FDP. Der Vorstand der KBV besteht aus drei Mit­glie­dern, derzeit alles Männer. Mit Regina Feldmann hat es bisher nur eine Frau im Vorstand der KBV gegeben.

Vor zwei Jahren war mit dem Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Kranken­versiche­rung bereits eine entsprechende Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann für den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes sowie für mehrköpfige Krankenkassenvorstände gesetzlich vorgegeben worden.

Dieser Weg solle „für die im Jahr 2023 beginnende neue Amtsperiode der Vorstände der Kassenärztlichen Ver­einigungen und Bundesvereinigungen konsequent fortgesetzt werden“, heißt es. Damit werde auch bei den Or­ganisationen der Ärzte- und Zahnärzteschaft eine „angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Vorständen“ erreicht.

may

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