Gesundheits-Apps nicht von Umsatzsteuer befreit

Leipzig – Gesundheits-Apps sind nicht wie reguläre Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Sächsische Finanzgericht in Leipzig bereits im März, wie eine Gerichtssprecherin gestern in Leipzig mitteilte.
Geklagt hatte die Betreiberin einer App, die chronisch Kranke durch verschiedene Tools bei einem eigenverantwortlichen Selbst- und Verhaltensmanagement im Umgang mit ihrer Krankheit unterstützt.
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Das Unternehmen hält die Überlassung ihrer App für umsatzsteuerfrei, weil es sich um eine humanmedizinische Heilbehandlung handele.
Das sah das Finanzgericht anders und wies die Klage ab. Es reiche für eine Heilbehandlung im umsatzsteuerlichen Sinne nicht aus, dass die erkrankten Personen nur im alltäglichen Umgang mit ihren Beschwerden unterstützt würden, so die Argumentation.
Außerdem finde bei Nutzung der App keine Betreuung durch einen Arzt oder medizinisches Personal statt, sondern lediglich durch einen Algorithmus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof in München ist der Sprecherin zufolge ein Revisionsverfahren anhängig.
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