Gesundheitsämter sollten von Fachärzten geleitet werden

Berlin – Gesundheitsämter sollten grundsätzlich von Fachärzten für Öffentliches Gesundheitswesen geleitet werden. Das hat heute der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) betont.
Bestrebungen etwa aus Sachsen und anderswo, Personen ohne ärztliche Qualifikation die Leitung des Gesundheitsamtes zu übertragen, erteilt der BVÖGD eine klare Absage.
„Wenn in Ausnahmefällen keine geeigneten Bewerbungen für eine Amtsleitung durch Ärztinnen und Ärzte mit der entsprechenden abgeschlossenen Facharztweiterbildung zur Verfügung stehen, sollten die entsprechenden Qualifikationen nachgeholt werden“, sagte Emanuel Wiggerich, erster stellvertretender Vorsitzender des BVÖGD.
Andernfalls drohe ein Qualitätsverlust bei der ärztlichen Arbeit, die die Ämter leisteten. Der BVÖGD fordert im ÖGD attraktive und langfristige Perspektiven. Entscheidend sei ein arztspezifischer Tarifvertrag im ÖGD, damit die Ämter im Wettbewerb um Fachkräfte mit Krankenhäusern, Praxen oder dem Medizinischen Dienst der GKV mithalten könnten.
Gerade weil es sich um eine Vielzahl an ärztlichen Aufgaben handele, müsse ein entsprechend ausgebildeter Arzt oder Ärztin das Gesundheitsamt leiten, ergänzte die Vorsitzende des Verbandes, Kristina Böhm.
Sie betonte, das Tätigkeitsfeld des ÖGD sei vielfältig und decke eine breite Palette an medizinisch-fachlichen Aufgaben ab. Das umfasse unter anderem Schuleingangsuntersuchungen, die Betreuung von psychisch Kranken und Wohnungslosen, Infektionsschutz und Hygieneuntersuchungen unter anderem in medizinischen Einrichtungen und vieles mehr.
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