Gesundheitsausschuss des Bundesrats befürwortet Arzneiversandverbot

Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich in der vergangenen Woche für ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgesprochen. Damit könne europa- und verfassungsrechtskonform die Arzneimittelpreisbindung für rezeptpflichtige Medikamente uneingeschränkt durchgesetzt und die Benachteiligung von Apotheken in Deutschland beseitigt werden, schrieb der Ausschuss in seinen Empfehlungen für den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken am 5. September.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesgesundheitsministerium auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016. Dieser hatte damals entschieden, dass ausländische Versandapotheken Kunden in Deutschland Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente einräumen dürfen. Apothekern in Deutschland ist das aufgrund der hierzulande geltenden einheitlichen Abgabepreise für diese Präparate weiterhin verboten.
Um diese Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, plant die Bundesregierung nun, die Regelungen zur Einhaltung einheitlicher Abgabepreise im Sozialgesetzbuch zu verankern. Auf diese Weise will man die Vorschrift dem Zugriff aus Brüssel entziehen, denn für die Gestaltung ihrer Gesundheitssysteme sind die EU-Mitgliedstaaten selbst verantwortlich. Dem Gesetzentwurf zufolge drohen Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro, wenn der einheitliche Apothekenabgabepreis nicht berücksichtigt wird.
Denkzettel für den Bundesgesundheitsminister
Als „Denkzettel“ für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bezeichnete die Freie Apothekerschaft die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats, der damit „Durchblick“ bewiesen habe. „Wir sind gespannt, ob sich die bisherige Einstellung des Ministers und die zahlreicher Politiker zum Versandverbot nun endlich ändert“, erklärte Helma Gröschel, 1. Vorsitzende des Verbands.
Sie übte zugleich scharfe Kritik an der Standesvertretung der Apotheker. Die ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände habe sich in den vergangenen Monaten hinsichtlich des Versandverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel von Spahn in eine Sackgasse manövrieren lassen und das, obwohl es genügend Argumente für ein Versandverbot gebe.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte sich lange Zeit ebenfalls für ein Versandverbot stark gemacht, war dann aber zu der Überzeugung gelangt, dass das Vorhaben politisch nicht durchsetzbar ist. Er begrüßte den Gesetzentwurf mit den darin enthaltenen Vorgaben, die Preisbindung auch für ausländische Versandhändler wiederherzustellen.
Positiv sei das Bestreben des Gesetzgebers, die Lücken im Preisbildungssystem, die durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs entstanden seien, wieder zu schließen, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands vom 20. August.
Die im Gesetz vorgesehene Wiederherstellung des einheitlichen Apothekenabgabepreises im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, auch beim Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland, sei dazu ein wichtiger und richtiger Schritt. Allerdings sollte der einheitliche Apothekenabgabepreis nach Ansicht der ABDA auch für die Arzneimittel gelten, die aus dem Ausland an Privatversicherte oder Selbstzahler abgegeben werden.
Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Zustimmungspflichtig ist dagegen die ebenfalls geplante Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Damit sollen Nacht- und Notdienste der Apotheker besser honoriert werden und die Vergütung für die Abgabe von Betäubungsmitteln soll erhöht werden. Außerdem soll der Botendienst zukünftig grundsätzlich und nicht mehr nur in Einzelfällen möglich sein.
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