Politik

Arzneiversandverbot: Gesundheitsausschuss berät Anträge von Linken und Grünen

  • Mittwoch, 17. Mai 2017
/Pixelot, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat heute Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen zum Versandhandel mit Arzneimitteln beraten. Die Linken sprechen sich für ein Versandverbot von verschreibungspflichtigen Medikamen­ten und die Abschaffung von Zuzahlungen für Arzneimittel aus. Die Grünen wollen die geltende Versanderlaubnis erhalten und für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamente statt der bisherigen einheitlichen Preise Höchstpreise festlegen. Damit wäre es Apotheken möglich, ihren Kunden Rabatte einzuräumen.

Hintergrund der Anträge ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Ok­tober 2016. Die Richter hatten entschieden, dass sich ausländische Versandapothe­ken nicht an die in Deutschland geltenden einheitlichen Abgabepreise für verschrei­bungs­pflichtige Medikamente halten müssen und ihren Kunden Rabatte einräumen dür­fen. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise stelle eine nicht gerechtfertigte Be­schrän­kung des freien Warenverkehrs dar, urteilte der EuGH.

Apotheken in Deutschland werden dadurch zurzeit gegenüber ihren europäischen Mitbe­wer­bern benachteiligt, weil für sie die Preisbindung nach wie vor gilt. Als Reaktion auf das Urteil hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) deshalb einen Ge­setzentwurf vorgelegt, der den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamen­ten, der in Deutschland seit 2003 erlaubt ist, wieder verbietet. Da die SPD jedoch gegen ein Versandverbot ist und auch die Ressorts Wirtschaft und Justiz (beide SPD) sowie Fi­nanzen (CDU) europarechtliche Bedenken gegen ein Verbot angeführt hatten, ist mit einer Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen.

Ob ein Versandverbot europarechtskonform umzusetzen ist, darüber gingen die Meinun­gen der Einzelsachverständigen bei der Anhörung auseinander. Der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt, warnte jedoch, dass ohne ein Versandverbot die flächendeckende Versorgung der Patienten durch öffentliche Apotheken gefährdet sei.

Dagegen stellten die Verbände der Versand­apotheker ihr Angebot als sinnvolle Ergän­zung dar, die in den vergangenen 14 Jahren im Markt der verschreibungspflichtigen Prä­parate lediglich einen Anteil von rund einem Prozent erlangt habe. Allerdings habe zu dieser Zeit auch noch ein einheitlicher Abgabepreis gegolten, wie Schmidt entgegnete.

HK

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