Gesundheitsberufe, Prävention und E-Health stärken

Berlin – Union und SPD wollen gut ausgebildeten und motivierten Nachwuchs in den Gesundheitsberufen sichern. Sie betonen in ihrem heute vorgestellten Koalitionsvertrag die Freiberuflichkeit der Heilberufe, setzen auf attraktive Ausbildungsmöglichkeiten und die zügige Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020. Drei wichtige Themenkomplexe werden genannt: Die Studienplatzvergabe soll neu geregelt werden, die Allgemeinmedizin wird gestärkt und es soll mehr Medizinstudienplätze geben.
Zudem will man den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken und die Ausbildungsregelungen für Pflegeberufe zeitnah vorlegen. Das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe soll wie bei Pflegeberufen entfallen. Die Hebammenausbildung soll nach den EU-Vorgaben akademisiert werden. Weiter soll die Direktausbildung der psychologischen Psychotherapeuten zügig abschlossen werden. Die heilpraktische Behandlung soll überprüft werden.
Ein Gesundheitsportal für die Bürger
Bei der Prävention wollen die Koalitionäre die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung mit einem nationalen Gesundheitsportal stärken. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte schon 2016 für ein solches Internetportal geworben. Im vergangenen Jahr hatten sich dann 15 Organisationen, Verbände und Körperschaften im Gesundheitswesen zu einer Allianz für Gesundheitskompetenz zusammengeschlossen, um die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu verbessern.
Zudem wollen Union und SPD das Präventionsgesetz weiterentwickeln und die Patientenrechte mit einem Patientenentschädigungsfonds in Härtefällen stärken. Weitere Schwerpunkte sieht die künftige Regierung bei der Bekämpfung chronischer Erkrankungen, insbesondere in der Entwicklung einer nationalen Strategie zur Reduzierung von Übergewicht. Die Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs und der Verhinderung von Antibiotikaresistenzen steht weiterhin auf der Agenda der künftigen Regierung.
Der Digitalisierung des Gesundheitswesens will man mit dem Ausbau der Telematikinfrastruktur Rechnung tragen und bis zum Ende der Legislaturperiode die elektronische Patientenakte für alle Versicherten einführen. Schon das E-Health-Gesetz von 2015 hatte dies vorgesehen.
Weiter will man die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung überprüfen. Bislang gibt es Modellprojekte in Baden-Württemberg. Der Vorstand der Bundesärztekammer will diesbezüglich den Delegierten des Deutschen Ärztetags in Erfurt im Mai eine Öffnung des ausschließlichen Fernbehandlungsverbots vorschlagen.
Die Pflege soll auch von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren, das bedeutet, dass sie auch an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden muss. Insgesamt werden Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen ausgebaut.
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