Länder wollen Impfzentren ab Oktober reduzieren

Berlin – Beim Impfen gegen das Coronavirus sollen Arztpraxen und Betriebsärzte ab dem 1. Oktober in den Fokus rücken. Termine für Erstimpfungen oder spätere Auffrischimpfungen soll es künftig nur noch dort geben. Zeitgleich werden die Impfzentren in den Ländern „umgebaut“, teilweise geschlossen oder das Angebot bei Öffnungszeiten je nach Bundessland entsprechend zurückgefahren.
Die Länder wollen ab dem Herbst vor allem auf mobile Impfteams setzen, aber den möglichen Stand-By-Betrieb der Zentren sicherstellen. Das hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) bei einer digitalen Sitzung am späten Montagabend beschlossen.
Derzeit gibt es 432 Impfzentren in Deutschland, einige Bundesländer hatten bereits vorab angekündigt, kommunale Lösungen für die Zentren über den 30. September hinaus zu finden. Dann läuft die Finanzierung der Zentren durch den Bund aus.
Es soll aber weiterhin staatliche und kommunale Impfangebote geben, dabei entscheidet jedes Land selbst, wie es künftig vorgehen will. Vor der regulären Gesundheitsministerkonferenz Mitte Juni wurde noch von vielen Ländern eine Verlängerung der Finanzierung der Zentren durch den Bund bis Ende des Jahres gefordert.
Nun hat man sich darauf geeinigt, dass Bund und Länder sich die Kosten für die mobilen Impfteams ebenso wie den Stand-by-Betrieb der Impfzentren teilt. „Dazu sind noch weitere Abstimmungen nötig“, hieß es in einer Erklärung im Anschluss an die Sitzung. Die Länder wollen offenbar erreichen, dass der Bund die Hälfte der Kosten trägt. Die Regelung zur Finanzierung soll dann bis Ende April 2022 gelten.
„Ich bin froh, dass wir hier einen guten und tragfähigen Kompromiss gefunden haben. Wir passen die nationale Impfstrategie damit an die neuen Herausforderungen an. Das System wird die beiden anderen Säulen – die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte – gut ergänzen“, erklärte Klaus Holetschek, Vorsitzender der GMK und Bayerischer Gesundheitsminister.
Laut dem Beschluss sollen Menschen ab 80 Jahren sowie Menschen in Pflegeheimen ab dem vierten Quartal 2021 sowie im ersten Quartal 2022 eine Auffrischimpfung angeboten werden. Auch sollen die Länder je nach regionalem Bedarf mobile Impfteams vorhalten, die Personen in Gemeinschaftsunterkünften sowie Alten- oder Pflegeheimen impfen können.
Im ersten Quartal 2021 wurden so 4,15 Millionen Erst- und Zweitimpfungen verabreicht. Auch gebündelte Impfangebote in sozialen Brennpunkten sollen künftig dazu gehören. Um im Notfall schnell reagieren zu können, sollen die Länder „für eine tragfähige Rückfall- und Notfalloptionen“ sorgen, damit die Impfkapazitäten bedarfsgerecht in kurzer Zeit wieder hochgefahren werden können, heißt es. Dafür könne die benötigte Infrastruktur eingelagert oder Rahmenverträge mit Anbietern geschlossen werden, damit Personal und Räumlichkeiten kurzfristig wieder aktiviert werden können.
Beobachten wollen die Länder aber auch die Kapazitäten bei Haus- und Facharztpraxen: „Im Hinblick auf die Impfkapazitäten der niedergelassenen Ärzte ist zudem zu berücksichtigen, dass diese im Herbst und Winter mit zunehmendem Infektionsgeschehen zum Beispiel durch die saisonale Grippe stark in Anspruch genommen sein werden. Auch dies ist für die Gesamtplanung der weiteren Impfkampagne zu beachten“, heißt es in dem Beschluss.
Trotz Reduzierung der Impfzentren sollen die Zweitimpfungen in den jeweiligen Impfzentren stattfinden, heißt es. Auch soll das Bundesgesundheitsministerium prüfen, ob in Modellprojekten in den Ländern die Verimpfung von pandemischen Impfstoffen auch anderen „Personen mit medizinischer Expertise“ beteiligt werden können, heißt es.
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