Politik

Gewalt gegen Ärzte: Weiter Zustimmung für Gesetz aus dem Justizministerium

  • Montag, 12. Januar 2026
/Doodeez, stock.adobe.com
/Doodeez, stock.adobe.com

Berlin – Für den Vorstoß des Bundesjustizministeriums (BMJV), Strafen auf Übergriffe gegen Heilberufler und Mitarbeitende zu verschärfen und diese Berufsgruppen künftig explizit im Gesetz zu erwähnen, gibt es weiter Zuspruch aus der Ärzteschaft.

„Mit der Schaffung eines neuen Straftatbestands entstünde erstmals eine eigenständige rechtliche Grundlage, um Angriffe auf medizinisches Personal gezielt zu ahnden“, erklärte der Hartmannbund.

Der vorgesehene Strafrahmen sowie die ausdrückliche Berücksichtigung der Gemeinwohlrelevanz ärztlicher Tätigkeit in der Strafzumessung seien „zugleich geeignet, eine wichtige generalpräventive Wirkung zu entfalten“.

Verbale wie körperliche Übergriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie auf ihre nicht ärztlichen Kolleginnen und Kollegen seien gesellschaftlich in keiner Weise tolerabel, hieß es weiter. Sollte der Gesetzentwurf wie vorgesehen umgesetzt werden, wäre dies aus Sicht des Hartmannbundes ein richtiges und dringend notwendiges Signal.

Die Zunahme von Gewalt und Respektlosigkeit im Umgang miteinander sei ein gesamtgesellschaftliches Problem, das auch nicht vor den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen halt mache, sagte Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Gewaltausbrüche gegen Ärzte, Psychotherapeuten und Praxispersonal seien „besorgniserregend“.

„Neben einer angepassten Gesetzgebung ist die Gesellschaft aufgefordert, wieder zu einem respektvollen Umgang zurückzukehren. Beim Thema Gewalt darf es null Toleranz geben“, erklärte Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVWL. In der vergangenen Wochen hatte bereits die Bundesärztekammer (BÄK) positiv auf den Entwurf reagiert.

Angriffe auf medizinisches Personal sollen künftig härter bestraft werden können. Dafür sieht das Bundesjustizministerium einen neuen Paragrafen 116 im Strafgesetzbuch (StGB) vor. Niedergelassene, Medizinische Fachangestellte (MFA), Pflegekräfte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen künftig in die Regelung der besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einbezogen werden.

Konkret sind im Entwurf Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren für Personen angedacht, die „Hilfeleistende bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not“ bei ihrer beruflichen Tätigkeit durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Bei einem tätlichen Angriff sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung