Ärzteschaft

Ärztetagsdelegierte lehnen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab

  • Donnerstag, 14. Mai 2026
/patpitchaya, stock.adobe.com
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Hannover – Solange die geplanten Einsparungen einer „ungerechten Lastenverteilung“ unterliegen, lehne man das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Dies stellte der 130. Deutsche Ärztetag fest.

In einem entsprechenden Beschluss betonen die Delegierten, man erkenne den Handlungsbedarf angesichts der Finanzierungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Der vorliegende Kabinettsentwurf sei jedoch abzulehnen: Während alle Bereiche der in der medizinischen Versorgung Tätigen mit Einsparungen konfrontiert würden, werde „ein wesentlicher Pfeiler des Einsparpotenzials“ ausgelassen.

So werde im Gesetzentwurf die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch eine Steuerfinanzierung „auf ein maximales Minimum“ begrenzt. Damit werde die größte Belastung der GKV politisch nicht angegangen – während die niedergelassene Ärzteschaft auf konkrete Honorarkürzungen zusteuere und auch im stationären Bereich Defizite hingenommen werden müssten.

Darüber hinaus wies der Ärztetag darauf hin, dass die „vorrangig und sofort vorzunehmende Entlastung“ der GKV durch Herausnahme aller versicherungsfremden Leistungen eine weitgehende Beitragsstabilisierung für 2027 ermöglichen würde. So könne man Raum und Zeit schaffen, um zunächst ein Strukturreformgesetz und im Nachgang ein daran angepasstes Finanzierungsgesetz für eine nachhaltige Beitragsstabilisierung ab 2028 auf den Weg zu bringen.

Festzuhalten sei auch, dass die aktuell beschriebene Beschneidung der Mittel für die ambulante vertragsärztliche Versorgung die Arbeit in den Praxen und damit die Patientenversorgung bedrohe. Ein Wandel der Versorgung in Deutschland mit dem erklärten Ambulantisierungsziel sei keinesfalls durch Sparen in dem Bereich zu erreichen, der zukünftig mehr Versorgung leisten soll.

Grundsätzlich könne ein Versorgungssystem nicht unterhalb des wirtschaftlichen Kostendeckungsgrades betrieben werden, ohne die ärztliche Versorgung und damit auch die Patientensicherheit zu gefährden. Die politischen Entscheidungsträger seien aufgefordert, klar gegenüber der Bevölkerung zu benennen, dass die geplanten Maßnahmen zur faktischen Kürzung ambulanter Leistungen durch längere Wartezeiten, Angebotsverengung sowie Verlagerung von Priorisierungsentscheidungen in den Versorgungsalltag führen.

Die bereits in die Wege geleitete Krankenhausreform drohe ebenfalls durch das „schnelle und unausgewogene“ Sparpaket konterkariert zu werden. „Das betrifft die Festlegung der Grundlohnrate als feste Obergrenze, die zusätzliche 1-prozentige Kürzung der Veränderungsrate in 2027 bis 2029 sowie die Rückführung der Ausgleichsmöglichkeiten für Tariflohnsteigerungen auf 50 Prozent“, so die Delegierten.

Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzungen ließen sich in der geplanten Größenordnung nicht ohne Einschnitte in der Versorgung erzielen. Statt eine strukturierte Krankenhausreform umzusetzen, werde die „kalte Strukturbereinigung“ beschleunigt.

Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 appellierte zudem an die Bundesregierung, die Einsparmöglichkeiten durch Bürokratieabbau zu nutzen. Das vorliegende Spargesetz sehe stattdessen Regelungen vor, die zu einem weiteren Bürokratieaufbau im Gesundheitswesen führen.

Ein langfristig angelegter und systemeffektiver Abbau bürokratischer Hürden sei essenziell, um die Leistungsfähigkeit und Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland zu erhalten. Eine lediglich kurzfristige Kostendämpfung, die nicht mit einer spürbaren Entbürokratisierung einhergeht, verstärke nur den ökonomischen Druck im Gesundheitssystem und lasse die Akteure ohne Entlastung zurück.

aha

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