Politik

GKV-Spargesetz: Bereits in diesem Jahr resultierendes Defizit für Kliniken prognostiziert

  • Freitag, 21. August 2026
/adragan, stock.adobe.com
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Berlin - Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wird schätzungsweise bereits in diesem Jahr zu Mindereinnahmen in den Kliniken führen. Das erklärte der Verband des Klinikmanagements Deutschlands (VKD) heute per Mitteilung.

Die mit dem Gesetz vorgesehene Maßnahme zur Reduzierung der Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen von 100 auf 50 Prozent entziehe den Krankenhäusern in Deutschland voraussichtlich rund 260 Millionen Euro in 2026, so die Warnung des Verbands.

Mit der Bekanntgabe der Tariferhöhungsrate der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des GKV-Spitzenverbands von Anfang August würden die ersten Auswirkungen des Gesetzes entsprechend transparent, erklärte der VKD weiter. So liegen die anteiligen Erhöhungsraten für dieses Jahr im akutstationären Bereich bei 0,29 Prozent und im Bereich der Bundespflegesatzverordnung bei 0,41 Prozent.

Zur Erklärung: Insgesamt betragen die Steigerungen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes in diesem Jahr 4,06 Prozent. Der Veränderungswert liegt bei 2,98 Prozent. Bei Fortgeltung der bisherigen vollständigen Berücksichtigung wären aus den Ausgangswerten rechnerisch rund 0,57 Prozent für den akutstationären und 0,81 Prozent für den Bereich der Bundespflegesatzverordnung entstanden, informierte der VKD.

Da die Tariflohnsteigerungen des Krankenhauspersonals insgesamt rund 520 Millionen Euro ausmachen würden, müssten die Kliniken nun die Hälfte, also rund 260 Millionen Euro, selbst finanzieren. Dabei handele es sich aber um eine „bundesweite Hochrechnung“ und „keine auf den Euro genau festgestellte Unterfinanzierung jedes einzelnen Krankenhauses“, erläuterte der VKD auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.

Insbesondere die etwa 600 kommunalen Krankenhäuser, welche die Leittarifverträge in Deutschland anwenden, erlebten damit eine zusätzliche Unterfinanzierung. Sie seien vor allem betroffen, weil sie die Tarifverträge direkt anwenden und die Tarifsteigerungen vollständig an ihre Beschäftigten zahlen, erklärte der VKD. Andere Tarifverträge können abweichen und im Durchschnitt anders betroffen sein.

Die Kürzung treffe dennoch nicht nur kommunale, sondern auch freigemeinnützige und private Krankenhäuser, so der VKD weiter. Alle Krankenhausträger würden davon berührt, deren Tariferhöhungen sich 2026 ebenfalls auf mehr als etwa 3,5 Prozent belaufen. Diese Unterfinanzierung würde die strukturell schlechte wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser der vergangenen Jahre weiter verschärfen. Die Erlösvolumina der Häuser würden sich aber je nach Größe und Leistungsstruktur erheblich unterscheiden.

Widerspruch Strukturreform und Spargesetz

Der Verband sieht in den derzeitigen politischen Rahmenbedingungen einen großen Widerspruch: Einerseits die finanziellen Mindereinnahmen durch das Spargesetz und andererseits die weitgehenden personellen Vorgaben durch die Berücksichtigung der Qualitätskriterien der geplanten Leistungsgruppen im Zuge der Krankenhausreform.

„Die Politik bestellt immer mehr Personal, stellt aber die Finanzierung nicht sicher“, kritisierte VKD-Präsident Dirk Köcher. „Sie schreibt den Krankenhäusern bis ins Detail vor, welche Qualifikationen wann und in welchem Umfang vorzuhalten sind.“ Gleichzeitig werde ausgerechnet die Refinanzierung der tarifbedingten Personalkostensteigerungen halbiert. „Das passt nicht zusammen.“

Neue Personal-, Qualitäts- und Dokumentationsvorgaben dürften künftig nur beschlossen werden, wenn ihre Finanzierung verbindlich geklärt sei, fordert der VKD. Zudem müssten die finanziellen und versorgungspraktischen Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes transparent ausgewiesen werden.

„Wer den Krankenhäusern Personal und Strukturen verbindlich vorschreibt, muss diese auch vollständig finanzieren“, betonte Köcher. Alles andere verschärfe die wirtschaftliche Krise – und gefährde am Ende die Versorgung.

cmk

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