Politik

Länderabfrage: Kliniken fokussieren sich auf Innere Medizin und Chirurgie

  • Dienstag, 11. August 2026
/santypan, stock.adobe.com
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Berlin – Im Zuge der Umsetzung der Krankenhausreform haben die knapp 1.600 somatischen Krankenhäuser in Deutschland insgesamt rund 20.700 Leistungsgruppenanträge gestellt. Jedes Krankenhaus hat demnach durchschnittlich zwischen zwölf und 30 Leistungsgruppen beantragt. Das Deutsche Ärzteblatt hat die Zahlen bei den Medizinischen Diensten (MD) der Länder sowie den Landesgesundheitsministerien abgefragt.

Mit der Krankenhausreform soll ab dem kommenden Jahr die Planung des stationären Sektors neu aufgestellt werden. Statt der bisherigen Planung nach Betten werden die Bundesländer die Versorgung in den Kliniken künftig anhand von 61 Leistungsgruppen steuern. Das sehen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) von 2024 und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von diesem Jahr vor.

Dabei soll gelten: Nur wenn eine Klinik eine Leistungsgruppe vom Land zugewiesen bekommen hat, darf sie künftig dazugehörige Leistungen und Behandlungen auch durchführen und abrechnen. Damit soll die Qualität der Patientenversorgung verbessert sowie Überversorgung vor allem in elektiven Bereichen verhindert werden.

Für die Zuweisung der Leistungsgruppen führen die Bundesländer gerade komplexe Verfahren durch. Dafür haben zunächst alle Krankenhäuser geprüft, welches Portfolio sie künftig anbieten wollen und entsprechende Wünsche in Form von Leistungsgruppenanträgen geäußert.

Ob sie diese auch erfüllen können – je nach Leistungsgruppe werden entsprechendes Personal sowie technische Ressourcen benötigt – prüft der MD. Anschließend entscheiden die Länder darüber, welche Leistungsgruppen zugewiesen werden. Das bedeutet, die Zahl der zugewiesenen Leistungsgruppen wird deutlich niedriger als die rund 20.700 geprüften Anträge ausfallen.

Länderabfrage zu bereits geprüften Leistungsgruppenanträgen. Quelle: MD, Landesgesundheitsministerien und Bundes-Klinik-Atlas /jac
Länderabfrage zu bereits geprüften Leistungsgruppenanträgen. Quelle: MD, Landesgesundheitsministerien und Bundes-Klinik-Atlas /jac

MD-Prüfung in den meisten Ländern abgeschlossen

Die MD der Länder hatten bis zum 31. Juli Zeit, die Leistungsgruppenanträge zu prüfen und die Gutachten den jeweiligen Landesgesundheitsministerien zu übergeben. Das haben die meisten Dienste getan.

In Brandenburg ist bereits im vergangenen Sommer ein erstes Antragsverfahren für die Kliniken gelaufen, um gewünschte Leistungsgruppen anzumelden. Mit den gesetzlichen Änderungen durch das KHAG hat sich das Land jedoch für eine zweite Runde entschieden. Diese läuft noch und nach Angaben des Ministeriums soll bald der MD beauftragt werden, die Anträge erneut zu prüfen.

In Thüringen plant man damit, das Prüfverfahren in den kommenden Wochen zu beenden und in Bremen wird das formale Verfahren der Leistungsgruppenprüfung im September abgeschlossen sein.

Ein Sonderfall ist Nordrhein-Westfalen. Da dort bereits vor der bundesweiten Krankenhausreform eine Planung nach Leistungsgruppen erfolgt ist, muss erst ab 2031 eine Anpassung der Systematik erfolgen.

Berlin ist Spitzenreiter bei Anträgen

Auffällig bei der Zahl der Leistungsgruppenanträge ist vor allem Berlin. Dort hat im Durchschnitt jede Klinik 30 Leistungsgruppen beantragt, während es in Brandenburg nur zwölf Leistungsgruppen pro Krankenhaus sind. In den anderen Ländern schwankt diese Zahl zwischen 13 und 20.

Obwohl die Länder erst in den kommenden Wochen und Monaten darüber entscheiden, welche Kliniken welche Leistungen anbieten dürfen, gibt es schon erste Hinweise darauf, in welchen Bereichen sehr viel beantragt worden ist.

Vor allem Anträge in der allgemeinen Grundversorgung, etwa Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin seien sehr häufig beantragt worden, heißt es etwa aus Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Gleichzeitig habe es aber auch sehr viele Anträge in der Endoprothetik Hüfte und Knie gegeben, berichten die vier Länder. In Bayern sei zudem häufig die Kardiologie beantragt worden, erklärte der MD Bayern.

Regionale Überangebote bei chirurgischen Eingriffen

Auch die Geburtshilfe spiele bei den Anträgen eine wichtige Rolle, ergänzte das Gesundheitsministerium in München. Bei den endoprothetischen Leistungsgruppen, den Wirbelsäuleneingriffen und der Bariatrischen Chirurgie sei von regionalen Überangeboten auszugehen, die bei der Zuweisung der Leistungsgruppen Auswahlentscheidungen erforderlich machen werden.

Und: „Besonderes Augenmerk legen wir bei den Zuweisungsentscheidungen auf die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung“, so der Sprecher weiter.

In Hamburg und Schleswig-Holstein wünschen sich viele Kliniken neben Bereichen der allgemeinen Grundversorgung und Endoprothetik auch Wirbelsäuleneingriffe und die Revision von Hüft- und Knieendoprothesen durchführen zu können, erklärte der MD Nord.

Offenbar hatten darüber hinaus einige Krankenhäuser Schwierigkeiten, die geforderten Mindestkriterien zu erfüllen. Rund 70 Prozent der Anträge seien positiv geprüft worden und haben alle Qualitätskriterien erfüllen können, erklärte das Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz. „Bei circa 30 Prozent ist im Ergebnis ein negatives Gutachten abgeschlossen worden.“

Es habe sich gezeigt, dass anhand der vorgelegten Unterlagen oftmals die Belegabteilungen (HNO, MKG, Urologie) bei der personellen Ausstattung hinsichtlich der Anzahl der Vollzeitäquivalente der Ärztinnen und Ärzte zu einem negativen Prüfergebnis geführt haben, so eine Sprecherin. „Dies ist aber nachweislich auf fehlende Nachweise zum Zulassungsumfang der niedergelassenen Belegärzte zurückzuführen und erlaubt aus diesem Grund keinen Rückschluss auf die Versorgungsdichte.“

Versorgung stabil halten statt strengen Kriterien

Im ersten Prüfzyklus einer so großen Reform brauche es Augenmaß, betonte auch Andreas Krokotsch, leitender Arzt und stellvertretender Vorstandsvorsitzende des MD Nord. „Unsere Erfahrung als Prüfdienst zeigt, dass insbesondere beim ersten Mal noch nicht alle Mindestvorgaben eingehalten werden.“

Wichtig sei in einer solchen Situation, dass die Versorgung auch im Übergang zum System der Leistungsgruppen stabil bleibe. Deshalb befürworte er, dass die Länder im Härtefall auf Ausnahmeregelungen zurückgreifen dürften, damit Krankenhäuser die Versorgung aufrechterhalten könnten.

Überraschend war für das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium zudem, dass Kliniken mit mehreren Standorten auch an beiden Standorten die gleichen Leistungsgruppen beantragt haben, obwohl einer der Standort gar nicht für die Leistungsgruppe ausgerichtet wäre.

„Dies hing wohl auch mit der Ungewissheit in Bezug auf die Standortentfernung der Häuser zueinander ab und der Möglichkeit zur Zusammenlegung“, erklärte die Sprecherin des Ministeriums in Mainz weiter.

In den kommenden Wochen müssen die Länder nun über die künftige stationäre Versorgung entscheiden, also konkret welche Anträge sie durchwinken und welche sie ablehnen werden. Die meisten Länder wollen bis Ende 2026 die Leistungsgruppen final zuweisen und die Krankenhausplanung damit ab 1. Januar 2027 neu starten. Brandenburg plant die Neuaufstellung ab 2028.

Der Vorteil für der Länder, die früher dran sind: Sie erhalten vorab Informationen darüber, wie sich die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Klinikstandorte über die zu erwartende Höhe der geplanten Vorhaltepauschalen auswirken wird. Die Änderung der Vergütung – 60 Prozent über Vorhaltepauschalen und 40 Prozent über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) soll ab 2030 voll finanzwirksam werden.

cmk

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