GKV-Sparpaket: Keine Einigung, aber Verlagerung der Einsparung möglich

Berlin – Die Sitzung der informellen Arbeitsgruppe, die den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) vorbereiten soll, ist gestern nach mehreren Stunden ohne Einigung auseinander gegangen.
Der Bundesrat hatte das Gesetz Ende November gestoppt, um die geplanten rund 1,8 Milliarden Euro Einsparungen im stationären Bereich im kommenden Jahr zu verhindern. Damit will die Bundesregierung Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verhindern.
„Wir haben in der gestrigen Sitzung der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Vermittlungsausschusses leider noch keine Einigung erzielt“, sagte der niedersächsische Gesundheitsminister, Andreas Philippi (SPD), heute dem Deutschen Ärzteblatt.
„Jedoch gehe ich davon aus, dass wir bis kommenden Mittwoch eine geeinte Lösung zwischen den Ländern und dem Bund vereinbaren können, auch um handlungsfähig zu bleiben“, sagte er. An diesem Tag findet die Sitzung des Vermittlungsausschusses ab 18.30 Uhr statt. Am kommenden Freitag steht anschließend die Entscheidung über das Gesetz im Bundesrat an.
Sollte sich der Vermittlungsausschuss nicht einigen, droht eine deutliche Mehrbelastung der GKV und ein Anstieg von Zusatzbeiträgen der Krankenkassen. Auch würden die Änderungen des BEEP liegen bleiben, die für die Pflege gedacht sind, sowie die Finanzierung von mehreren Präventionsprojekten.
Allerdings hatten einige Krankenkassen in den vergangenen Tagen mitgeteilt, dass trotz des geplanten Sparpakets die Zusatzbeiträge erhöht werden müssen oder auf hohem Niveau bleiben. Zudem seien die Entscheidungen über eine Erhöhung oftmals schon getroffen, da beispielsweise die Druckaufträge für die Informationen per Brief an die Versicherten bereits vergeben worden seien.
„Ich bin für den Vorschlag, dass wir Länder den geplanten Regelungen im BEEP im Bundesrat zustimmen, uns allerdings darauf verständigen, ab 2027 die Berechnungsgrundlage für die Landesbasisfallwerte so anzupassen, um die Einsparungen im stationären Bereich wieder ausgleichen zu können“, erklärte Philippi weiter. „Dafür brauchen wir die Zusage aus dem Bundesgesundheits- und Finanzministerium im kommenden Jahr ein entsprechendes Gesetz aufzusetzen.“
Basiswirksamkeit soll wieder ausgleichen
In einer Protokollerklärung der Bundesregierung, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt und gestern offenbar als Verhandlungsgrundlage diente, heißt es, dass dafür die „Effekte der Basiswirksamkeit“ im Jahr 2027 „ausgeglichen“ werden sollten. Dies gelte für somatische und psychiatrische Krankenhäuser.
Damit würde man die geplanten Einsparungen im stationären Bereich – durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel im kommenden Jahr – wieder ausgleichen. Fraglich ist, wie die künftig weiter steigenden Kosten im stationären Bereich mit diesem Vorgehen gedämpft, beziehungsweise stabilisiert werden könnten.
In der Sitzung gestritten wurde dabei offenbar über das Wort „ausgeglichen“, da mehrere Beteiligte von Bund und Ländern darunter unterschiedliche Herangehensweisen verstanden haben sollen, hieß es von weiteren Teilnehmern der Arbeitsgruppe.
Es ist zusätzlich fraglich, ob sich besonders die Ländervertreter mit einer Protokollerklärung zufrieden erklären und darauf vertrauen, dass die Vorhaben in einem Bundesgesetz umgesetzt werden, so der Eindruck von AG-Teilnehmern.
Ähnlich war allerdings schon die Protokollerklärung formuliert, die am 21. November dem Bundesrat vorgelegt wurde – von den Ländern aber abgelehnt worden war: „Wir sorgen zudem mit der zukünftigen Gesetzgebung dafür, dass Krankenhäuser an anderer Stelle entlastet werden.“ Und weiter hieß es: „Die Bundesregierung wird den einmaligen, aber basiswirksamen Beitrag der Krankenhäuser in der zukünftigen Gesetzgebung berücksichtigen.“
Niedersachsens Gesundheitsminister Philippi setzt bezüglich der Fragen zur Stabilisierung zudem auf die Finanzkommission Gesundheit, die im März Vorschläge für eine nachhaltige GKV-Finanzierung vorlegen soll.
Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) erklärte heute per Mitteilung, dass sie „auf eine Lösung im Sinne des hessischen Wegs“ setze. Es brauche ein tragfähiges und faires Konzept für die dauerhafte finanzielle Stabilität der GKV, betonte sie. Deshalb werde eine Lösung über den Vermittlungsausschuss hinaus benötigt, da dieser sich nur mit der Beitragsstabilität 2026 beschäftige.
Dennoch dürften die Krankenhäuser nicht einseitig belastet werden, warnte Stolz. „Es gilt, deren wirtschaftliche Stabilität im Blick zu halten.“ Sie erwartet aber, dass die Herausforderungen mit Blick auf die GKV nicht auf dem Rücken der Kliniken ausgetragen würden. Stolz setzt deshalb auf eine Einigung, „die solche strukturellen Risiken verhindert und die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken dauerhaft sichert.“
Man sei bemüht, bis zur offiziellen Sitzung des Vermittlungsausschusses am kommenden Mittwoch eine Einigung zu erzielen, heißt es ebenfalls von anderen Seiten.
Diese Erwartung hatte auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sowie Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gestern noch bei ihrer Pressekonferenz zum Koalitionsausschuss geäußert. Um die – offenbar aber vielen strittigen Punkte – noch zu klären, wird dazu am Wochenende, sowie am Montag und Dienstag weiter diskutiert und verhandelt, erfuhr das Deutsche Ärzteblatt aus Kreisen der Beteiligten.
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