Entscheidung über GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag verschoben

Berlin – Die zweite und dritte Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird um zwei Wochen nach hinten verschoben. Das bestätigte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, heute in einer Mitteilung.
Demnach soll das Parlament am Freitag (10. Juli) statt wie bisher geplant am 26. Juni über das Sparpaket entscheiden, mit dem die Finanzlücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestopft werden soll. Das wäre der letzte Sitzungstag des Bundestags vor der parlamentarischen Sommerpause.
Gleichzeitig ist an dem Tag die letzte Bundesratssitzung vor dem Sommer terminiert – und auch dort soll das Gesetz abschließend debattiert werden. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer kann es aber in den Vermittlungsausschuss schicken und damit verzögern.
Bisher kam viel Gegenwind aus den Ländern an den Plänen der Bundesregierung. Die Koalition könnte versuchen, die Länder bis zum 10. Juli von ihren Sparplänen zu überzeugen.
Bestehen bleibt hingegen ein im Bundestagsgesundheitsausschuss angesetzte öffentliche Anhörung von Sachverständigen am kommenden Montag – eine Mammutanhörung mit mehr als 80 geladenen Organisationen. Mit der Auswertung des Termins begründet Pantazis auch die Verschiebung über die Abstimmung im Parlament.
„Wir beraten derzeit die größte Reform der gesetzlichen Krankenversicherung seit über 20 Jahren“, sagte er heute. Angesichts der Tragweite der Entscheidungen für Versicherte, Patienten, Arbeitgeber sowie die Leistungserbringer im Gesundheitswesen sei es „selbstverständlich“, dass parlamentarische Beratungen mit der notwendigen Sorgfalt geführt würden.
„Dazu gehört auch, die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung umfassend auszuwerten und die dort vorgetragenen Hinweise und Argumente sorgfältig in die weiteren Beratungen einzubeziehen“, so der SPD-Politiker. „Gute Gesetzgebung braucht Gründlichkeit – insbesondere bei einer Reform dieser Größenordnung.“
Er kündigte an, dass man die zusätzlichen Tage nutzen wolle, um offene Fragen abschließend zu beraten und das Gesetz weiter zu präzisieren. „Unser gemeinsames Ziel als Koalitionsfraktionen bleibt ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch vor der Sommerpause“, betonte er.
Sparen in Milliardenhöhe
Das Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2027 in Milliardenhöhe entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche kommen. Auf Patienten kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenfeien Mitversicherung von Ehepartnern zu.
Nach einem rasanteren Anstieg der Kassenausgaben zu Jahresbeginn hat Warken das Sparziel inzwischen noch angehoben. Für 2027 abgedeckt werden muss nun eine Lücke von 18,8 Milliarden Euro.
Dazu müssen Union und SPD jetzt noch etwa drei Milliarden Euro mehr an Entlastungen herausholen, als der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf vorsieht. Verständigungen sollen auch noch zu einer Reihe strittiger Punkte bei den Sparinstrumenten her.
Derzeit stoßen die Pläne der Regierung in der Bevölkerung, bei den gesundheitspolitischen Akteuren, Gewerkschaften und Sozialverbände sowie der Opposition auf breite Skepsis. Grüne, Linke und AfD hatten die Reform in einer ersten Plenardebatte als unsozial und unwirksam kritisiert.
Heidi Reichinnek (Linke) bezeichnete es heute als großen Erfolg der „breit getragenen und vielfältigen Proteste“, dass Ministerin Warken ihre geplante Kahlschlagreform nicht im Eiltempo durch den Bundestag jagen kann. „Die Bundesregierung kann ihre brutalen Kürzungen nicht einfach durchziehen“, sagte sie.
„Die Verschiebung der letzten Lesung ist ein Eingeständnis: Die Regierung steht mit ihrem GKV-Gesetz mit dem Rücken zur Wand“, sagte Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie Fraktion Die Linke im Bundestag. „Wir lassen nicht locker. Wir erhöhen den Druck und bringen unseren Protest gegen den Sozialstaatsabbau auf die Straße. Dieses Kürzungspaket darf nicht beschlossen werden.“
Ein elementarer Grund ist – ein Vorwurf, der sich wie ein roter Faden durch zahlreiche Stellungnahmen fließt –, dass sich der Bund aus der Finanzierung der GKV weitgehend zurückzieht.
Der Bund will seinen Haushalt konsolidieren und plant daher mit dem Gesetz, den Steuerzuschuss für die GKV zu reduzieren – um rund zwei Milliarden Euro. Ein Einstieg mit 250 Millionen Euro als Beteiligung an den Kosten für Bürgergeldbezieher, wiegt das in Summe nicht auf.
Der GKV-Spitzenverband lehnt weitere Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber ab. Durch die Anhebungen der Zusatzbeiträge von 2024 bis 2026 seien sie bereits mit 49 Milliarden Euro in Vorleistung getreten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Ärzteverbände, die gemeinsam mit den Kliniken einen beträchtlichen Sparbeitrag leisten sollen, warnen mit Nachdruck vor Beeinträchtigungen der Versorgung. „Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen werden sich auch in dringenden Fällen und Behandlungsanlässen verlängern“, heißt es in der Stellungnahme der KBV.
Die Verbraucherzentralen monieren bisher unausgewogen hohe Belastungen für Patienten. „Das kommt anderen Akteuren zugute, allen voran dem Bundeshaushalt, den Leistungserbringern und der pharmazeutischen Industrie“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands (VZBV) zur Anhörung.
Verpasst werde die Chance, Patienten auch positive Aussichten zu vermitteln, etwa sinkende Beitragssätze oder bessere Versorgung. Bei einer geplanten Zuckerabgabe für Getränke bleibe es nur bei Ankündigungen. Dabei sollte ein Gesetz mit einschneidenden Maßnahmen auch Zuversicht auslösen, mahnen die Verbraucherzentralen.
Die Bürger im Land sind ebenfalls mehrheitlich skeptisch, was die Reformpläne betreffen. Das zentrale Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die seit Jahren stark steigenden Gesundheitsausgaben zu bremsen, lehnen 61 Prozent ab, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab. Voll und ganz lehnen es 32 Prozent ab, eher dagegen sind 29 Prozent. Tendenziell zustimmend äußerten sich ebenfalls 29 Prozent.
Gefragt nach ihrem persönlichen Eindruck, gaben 72 Prozent der Befragten an, dass Lasten bei Einsparungen zwischen Anbietern im Gesundheitswesen und Versicherten „eher nicht gerecht verteilt“ würden. Als „eher gerecht verteilt“ erscheinen sie demnach zehn Prozent der Befragten. Jedoch antworteten auch 18 Prozent auf die Frage nach ihrem Gerechtigkeitseindruck mit „weiß nicht“. Für die Umfrage wurden vom 12. bis 15. Juni 2.154 Personen ab 18 Jahren befragt.
Bei der Akzeptanz einzelner Sparmaßnahmen unter den Bundesbürgern zeigt die YouGov-Umfrage ein gemischtes Bild. Auf Zustimmung trifft, dass Gutverdiener über eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf einen größeren Einkommensteil Beiträge zahlen sollen – voll und ganz befürworten das 36 Prozent, weitere 33 Prozent äußerten sich eher befürwortend. Mehrheitlich positiv kommt auch an, dass homöopathische Mittel nicht mehr von den Kassen bezahlt werden sollen – voll und ganz dafür sind 30 Prozent, eher dafür weitere 23 Prozent.
Von fast drei Vierteln (72 Prozent) abgelehnt wird dagegen die geplante Anhebung der Zuzahlungen für Medikamente in Apotheken – voll und ganz dagegen sind 44 Prozent, eher ablehnend äußerten sich 28 Prozent. Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern lehnen demnach 36 Prozent voll und ganz ab, weitere 21 Prozent lehnen dies eher ab.
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