Ärzteschaft

GOÄ-Novelle nicht weiter verschleppen

  • Donnerstag, 31. März 2022
/xyz+, stock.adobe.com
/xyz+, stock.adobe.com

Berlin – Es sei an der Zeit, die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anzugehen. Dies betonte heute Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), im Rahmen des SpiFa-Fachärztetages. Ein Weiterlaufen der veralteten Gebührenordnung sei aus seiner Sicht schlicht nicht möglich.

Enthalte man den betroffenen Gruppen – Ärzteschaft, Patienten sowie private Krankenversicherung (PKV) – trotz legitimer Forderungen die Modernisierung vor, stelle dies einen „Affront“ dar, so Reinhardt. Das eine zeitgemäße GOÄ gebraucht werde, habe auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ihm gegenüber in Gesprächen bestätigt.

Laut Reinhardt werde zeitnah „nach Ostern“ eine zwischen Ärzteschaft, PKV und Beihilfe konsentierte Vorlage für eine GOÄ-Novelle erwartet, welche man dann dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zukommen lassen werde.

Reinhardt kündigte an, das Thema gegenüber der Politik im Allgemeinen und dem BMG im Besonderen weiter stetig anzusprechen. So habe man beispielsweise gemeinsam mit dem Beamtenbund und der PKV ein entsprechendes Schreiben an den Gesundheitsausschuss des Bundestages adressiert. Auch im Rah­men des kommenden Deutschen Ärztetages Ende Mai in Bremen wolle er die GOÄ-Reform thematisieren – spätestens dann erwarte er eine Antwort vom Bundesgesundheitsminister.

Lauterbach hatte zuletzt mehrfach darauf verwiesen, dass eine GOÄ-Reform derzeit „keine Priorität“ habe. Er verwies diesbezüglich auf den Koali­ti­ons­vertrag der Ampel, in welchem man Reformen, die das „Zu­sam­menspiel“ aus gesetzlicher Kranken­ver­sicherung (GKV) und PKV berühren, ausgeklammert habe.

Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa), betonte, eine GOÄ-Novelle werde „in jedem Fall gebraucht“. Eine Gebührenordnung müsse die Handlungsfähigkeit und Verantwortung des ärztlichen Tuns widerspiegeln.

Eine Nicht-Umsetzung der Reform könne er sich nicht vorstellen, so Heinrich. Dafür seien schlicht keine Gründe zu sehen. Ein „Nicht-Wollen“ liege nicht im Ermessen eines Ministers – rein ideologische Gründe dürften einer modernen Gebührenordnung eines Freien Berufes nicht entgegenstehen.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung