Politik

Grüne wollen Corona-Hotspotregel für Berlin

  • Mittwoch, 30. März 2022
/picture alliance, Christophe Gateau
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Berlin – Die Berliner Grünen machen sich für eine Verlängerung von Coronamaßnahmen über den 1. April hinaus stark. In einem Dringlichkeitsantrag für einen Parteitag am Samstag werden Senat und Abgeord­netenhaus aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Berlin zum sogenannten Hotspot zu erklären. Auf dieser Basis könnten Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht oder Zugangsregeln beschlos­sen werden, die laut Bundesinfektionsschutzgesetz ab übermorgen erst einmal weitgehend wegfallen.

Das Thema Corona sei nicht weg, sondern weiterhin omnipräsent, sagte die Grünen-Landesvorsitzende Susanne Mertens. Auch wenn Berlin derzeit die niedrigste Inzidenz aller Bundesländer aufweise, sei das Infektionsgeschehen hoch, und von einer Entspannung könne keine Rede sein. „Uns ist es wichtig, dass wir Instrumente in der Hand haben, um auch noch Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, auch präven­tiv.“

Problem sei, dass das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes leider nicht genau und rechtssicher die Parameter für einen Hotspot festlege, so Mertens. Ein im Gesetz genanntes Kriterium, nämlich eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten infolge vieler Neuinfektionen, sei aus Sicht der Grünen erfüllt, heißt es im Antrag.

Zunächst einmal fallen die meisten Coronaregeln in Berlin ab 1. April weg. Stattdessen gilt dann nur noch ein sogenannter Basisschutz. Dazu zählt etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennah­verkehr und in Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Dagegen muss beim Einkaufen keine Maske mehr getragen werden, auch Zugangsregeln etwa für Restaurants und viele andere Bereiche fallen weg.

Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Dieses wird von den Ländern allerdings scharf kritisiert – zumal das Infektionsgeschehen bundesweit zuletzt wieder zunahm. Viele Länder würden daher eine Maskenpflicht in Innenräumen oder Zugangsregeln vorerst gern beibehalten, sehen dafür aber keine rechtliche Grundlage mehr.

dpa

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