Grundrechte-Charta: EU-Parlament für Aufnahme von Abtreibungsrecht

Brüssel – Das Europaparlament hat für die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbrüche in die EU-Grundrechte-Charta gestimmt. Eine Mehrheit aus Abgeordneten der Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken stimmte heute in Brüssel für einen Antrag, in dem sie dazu aufrufen, „Abtreibungen vollständig zu entkriminalisieren“.
Eine Änderung an der Grundrechte-Charta müssten die 27 Mitgliedstaaten allerdings einstimmig beschließen, der Antrag des Parlaments ist nicht bindend. Die Abgeordneten verurteilten insbesondere Polen und Malta für ihre Gesetze, die Schwangerschaftsabbrüche massiv einschränken.
In der Grundrechte-Charta soll nach Forderung des Parlaments der „freie, informierte, uneingeschränkte und allgemeine Zugang“ zu sexueller Gesundheit verankert werden, „einschließlich des Zugangs zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch“.
Abbrüche sollen demnach verpflichtender Teil des Medizinstudiums in allen EU-Ländern werden. Insbesondere ärmeren Menschen müsse der Zugang zu Verhütungsmitteln und Familienberatungen ermöglicht werden, heißt es in dem Antrag weiter. Die Kommission in Brüssel müsse zudem sicherstellen, dass mit EU-Geldern keine Kampagnen gegen Abbrüche und Frauenrechte finanziert werden.
Als erstes Land weltweit hatte Frankreich Anfang März die „Freiheit zur Abtreibung“ in seiner Verfassung erwähnt. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches derzeit rechtlich verboten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei – unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt.
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