Mehr Schutz vor Abtreibungsgegnern: Gesetz gegen Belästigung Schwangerer geplant

Berlin – Schwangere sind auf dem Weg zu Beratungsstellen oder zu Kliniken, die eine Schwangerschaftsabbruch vornehmen, zunehmend Protesten von Abtreibungsgegnern ausgesetzt. Die Bundesregierung plant daher eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, um die Frauen besser zu schützen. Morgen wird der Entwurf in erster Lesung im Bundestag beraten.
Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei – unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt.
Vor Konfliktberatungsstellen oder Kliniken werden allerdings sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen.
Zudem werden sie nach Darstellung der Bundesregierung mit unwahren oder verstörenden Inhalten konfrontiert, „die geeignet sind, die Beratung zu beeinträchtigen. Die Schwangeren treffe dies oft in einer schon bestehenden besonderen physischen und psychischen Belastungssituation.
Mit der Reform sollen Schwangere wirksamer vor solchen sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner geschützt werden. Derartige Verhaltensweisen könnten die Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung oder den Zugang zu Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, beeinträchtigen.
Die Bundesregierung will mit der Gesetzesreform die „Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit“ sicherstellen. Zudem gehe es darum, dass das Fachpersonal seine Aufgabe möglichst ungestört ausüben könne. Ziel sei, „die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit zu stärken“.
Konkret soll es verboten werden, „das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, eine Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren“.
Dies gelte „für wahrnehmbare Verhaltensweisen“ in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Verstöße sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Das Gesetz sei „ein klares Stoppsignal an alle fundamentalen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner, die meinen, ratsuchende Frauen und Mitarbeitende einschüchtern zu wollen“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast dem Tagesspiegel. „Endlich bereiten wir den als ,Mahnwachen' getarnten Einschüchterungsversuchen ein Ende.“
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