Italien: Parlament sichert Zugang von Abtreibungsgegnern zu Kliniken

Rom – In Italien hat das Parlament mit der rechten Regierungsmehrheit den Zugang von Abtreibungsgegnern zu Kliniken gesichert, in denen Frauen vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch beraten werden. Der Senat verabschiedete vorgestern Abend die von der Opposition heftig kritisierte Regelung.
Diese ermöglicht es den italienischen Regionen künftig, Gruppen „mit qualifizierter Erfahrung in der Unterstützung der Mutterschaft“ Zugang zu solchen Beratungsgesprächen für Frauen zu gewähren. Gruppen aus der „Lebensrechtsbewegung“ haben bereits seit Längerem in mehreren italienischen Regionen Zugang zu den Kliniken, in denen die Beratungsgespräche stattfinden. Durch das nun verabschiedete Gesetz könnte dieser Zugang nun italienweit erleichtert werden.
Die von der ultrarechten Ministerpräsidentin Giorgia Meloni geführte Regierung argumentiert, dass die neue Regelung den Zielen des italienischen Abtreibungsgesetzes 194 von 1978 entspricht. Mit dem Gesetz waren Schwangerschaftsabbrüche in Italien erstmals unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert worden. Durch das neue Gesetz können Patientinnen der Regierung zufolge besser informiert werden, werdende Mütter würden besser unterstützt.
Die Chefin der größten italienischen Oppositionspartei, des sozialdemokratischen Partito Democratico (PD), Elly Schlein, sprach hingegen von einem „schwerwiegenden Angriff auf die Freiheit der Frauen“. Die Parlamentarier der populistischen Fünf-Sterne-Bewegung (M5S) erklärten, Italien habe „beschlossen, einen weiteren Rückschritt zu machen“.
Regierungschefin Meloni hatte mehrfach erklärt, das geltende Abtreibungsrecht nicht verändern zu wollen. Im Wahlkampf vor der Parlamentswahl 2022 hatte sie gesagt, ihre Partei Fratelli d'Italia (FdI) wolle jedoch, dass „Frauen wissen, dass es andere Optionen gibt“. Die Opposition wirft der Regierung vor, Frauen den Zugang zu Abtreibungen weiter erschweren zu wollen.
Schon heute ist es in weiten Teilen In Italiens für Frauen schwer, Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. In vielen Regionen weigert sich ein großer Teil der Frauenärzte – unter Berufung auf eine Bestimmung des Gesetzes 194 – aus moralischen oder religiösen Gründen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
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