Politik

Gutachten mahnt zu mehr Verbraucherschutz bei Pflegeverträgen

  • Dienstag, 23. April 2024
/Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Berlin – Menschen mit Pflegebedarf sollen nach dem Willen der Pflegebevollmächtigten der Bundesregie­rung, Claudia Moll (SPD), einen besseren Verbraucherschutz erhalten.

Anbieter ambulanter und stationärer Pflege böten sehr unterschiedliche Verträge an, erklärte Moll heute in Berlin. Deshalb seien mehr Transparenz und ein besserer Rechtsschutz für Betroffene notwendig.

Moll verwies dabei auf die Ergebnisse eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens der Wirtschaftskanzlei FPS über Rechtspraxis und Rechtsprechung bei Miet- und Bewohnerverträgen. „Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen müssen Klarheit über ihre Rechte gegenüber Pflegeeinrichtungen und Betreibern be­kommen“, so Moll.

„Selbstbestimmung heißt auch, sich gegen Mängel, zu hohe Entgelte oder eine drohende Kündigung wehren zu können“, sagte die Pflegebevollmächtigte. „Gerade bei den Verträgen über diese oft lebensnotwendigen Leistungen müssen wir dringend für mehr und besseren Verbraucherschutz sorgen“.

Das Gutachten zeigt die Bandbreite an zivilrechtlichen Verträgen zwischen Einrichtungen mit ambulanter oder stationärer Pflege und deren Bewohnerinnen oder Mietern. Demnach sind die Unterschiede zwischen den in der Praxis verwendeten Verträgen riesig, ebenso wie die Betriebskonzepte der ambulanten oder stationären Einrichtungen.

Die Analyse untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zulässige und unzulässige Vertrags­klau­seln in Pflegeverträgen und stellt die bestehende Rechtsprechung mit Blick auf den Verbraucherschutz dar.

Nach Überzeugung der Pflegebeauftragten gibt das Gutachten wichtige Empfehlungen für die anstehende Reform des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes. Es verdeutliche zugleich, warum es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oft schwer sei, ihre Rechte einzufordern und durchzusetzen. Moll verlangt zudem eine bessere Vorsorge für Betroffene, wenn Betreiber in die Krise geraten.

kna

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