Gutachten zur Legalisierung von Cannabis geplant

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Pläne für eine kontrollierte Legalisierung von Cannabis mit einem Gutachten absichern. In vertraulichen Gesprächen mit der EU-Kommission habe sich gezeigt, dass man „sehr gute Argumente“ benötigen werde, um die EU vom eingeschlagenen Weg zu überzeugen, sagte der SPD-Politiker heute in Berlin.
Neben den Gesetzesvorbereitungen solle daher ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Wer das Gutachten erstellen soll, ist noch unklar. Es gebe eine Reihe von europäischen und deutschen Wissenschaftlern, die aus Sicht Lauterbachs dafür infrage kommen.
Lauterbach will deutlich machen, dass die Ampelkoalition in Deutschland mit ihrem Vorhaben der Legalisierung von Cannabis ihre Ziele erreichen kann. Dazu gehört vor allem, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, den Konsum nicht auszudehnen sowie einen besseren Kinder- und Jugendschutz zu erreichen.
Lauterbach sagte, er sei fest davon überzeugt, dass dies auf der Basis des Gutachtens dargestellt werden könne. Verzögerungen dadurch werde es nicht geben, erklärte der Minister weiter. Das Gutachten solle parallel zum Gesetzentwurf erstellt werden. Dieser solle voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2023 fertig sein.
Die Bundesregierung will ihn dann der EU-Kommission zur grundsätzlichen Billigung des Modells (Notifizierung) vorlegen. Wenn es gut laufe, könne der Entwurf in der zweiten Hälfte des Jahres in den Bundestag kommen, sagte Lauterbach.
Das Bundeskabinett hatte Ende Oktober Eckpunkte für die von der Koalition geplante kontrollierte Abgabe beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken möglich werden. Ein Gesetz will Lauterbach aber nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten.
Lauterbach erläuterte, es geht nicht um eine Legalisierung des Schwarzmarktes wie in der holländischen Lösung. Vorgesehen sei, auch internationale Wissenschaftler an dem Gutachten zu beteiligen, das vorrangig medizinische Aspekte analysieren solle.
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