Gutachter: Millionen Schutzmasken hätten nicht verteilt werden dürfen

München – Millionen Coronaschutzmasken, die der Freistaat 2020 teuer eingekauft hat, hätten nach Einschätzung zweier Gutachter wegen unzureichender Zertifikate nicht in Verkehr gebracht oder an medizinisches Personal abgegeben werden dürfen. Das betrifft insbesondere Masken aus einem Geschäft, das auf Vermittlung Andrea Tandlers zustande kam, der Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler.
Die Sachverständigen Ingo Leuschner und Christian Neudecker des Instituts ift berichteten heute im Masken-Untersuchungsausschuss des Landtags von nicht nachprüfbaren, nicht schlüssigen oder ansonsten unbrauchbaren Unterlagen zu den gelieferten Masken. Eigentlich sei „nichts wirklich hundertprozentig stimmig“ gewesen, sagte Leuschner.
Ob die Masken womöglich dennoch eine ausreichende Schutzwirkung hatten, konnten die Gutachter nicht sagen, da ihnen keine Masken aus der damaligen Lieferung mehr zur Prüfung überlassen werden konnten.
Ein Teil der Masken aus einer anderen Lieferung, die auf Vermittlung des langjährigen CSU-Politikers Alfred Sauter zustande kam, konnte dagegen noch geprüft werden. Und diese Prüfung ergab laut Gutachten, dass die Masken den angegebenen Schutzstandard FFP3 nicht erfüllten.
Bei dem Geschäft auf Vermittlung Tandlers ging es um eine große Menge ungewöhnlich teurer Schutzmasken zu Beginn der Pandemie 2020, zum Preis von 8,90 Euro pro Maske. Das Angebot stammte von einer Schweizer Firma und war von Tandler ans bayerische Gesundheitsministerium herangetragen worden. Es kam zu dem Kauf – auch wenn am Ende andere als die avisierten Masken geliefert wurden.
Tandler soll für die Vermittlung von Maskengeschäften zu Beginn der Coronapandemie Provisionen in Millionenhöhe bekommen haben. Im Masken-Untersuchungsausschuss hatte sie die Aussage verweigert.
Ziel des Ausschusses ist es, Maskengeschäfte der Staatsregierung in der Coronapandemie, mögliche Beteiligungen von Abgeordneten und teils hohe Provisionszahlungen auch an Parlamentarier aufzuklären.
Das Gesundheitsministerium hat wiederholt betont, in keinem Fall seien Provisionen seitens des Ministeriums an Mandatsträger gezahlt worden. Zudem soll geklärt werden, ob die Masken, von denen viele unter anderem an medizinisches Personal verteilt wurden, auch die notwendige Qualität hatten, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
Das bayerische Gesundheitsministerium wies auch heute die Kritik im Zusammenhang mit der Anschaffung von Coronaschutzmasken zurück. Eine Ministeriumssprecherin betonte in München, bei dem Vorwurf der Vetternwirtschaft handele es sich um eine „völlig haltlose und deshalb verleumderische Unterstellung“.
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