Ärzteschaft

HÄPPI-Konzept geht in Baden-Württemberg in die Pilotphase

  • Freitag, 15. März 2024
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Stuttgart – Das Versorgungskonzept HÄPPI des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands (HÄV) wird nun erstmals in Baden-Württemberg erprobt. Ab Juli 2024 geht das Konzept in zehn baden-württembergischen Hausarztpraxen in eine halbjährige Pilotphase. Dies berichtete heute der Hausärztinnen- und Hausärzteverband.

„So wollen wir erproben, wie sowohl Einzelpraxen als auch größere Kooperationen durch das HÄPPI-Konzept zukunftssichere Arbeitsmodelle einführen und die hausärztliche Niederlassung auch zukünftig noch leben können“, sagten die Vorsitzenden des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Susanne Bublitz und Nicola Buhlinger-Göpfarth, die auch Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands ist.

Das HÄPPI-Konzept soll Arbeitsprozesse in Praxen erleichtern und neue Formen der Teamarbeit ermöglichen. Unter anderem sollen Praxismitarbeitende verstärkt in die Patientenversorgung eingebunden und digitale Tools verstärkt genutzt werden. „Durch wissenschaftliche Befragungen haben wir mögliche Stellschrauben in den Praxisabläufen und der Teamarbeit identifiziert, die neu justiert werden müssen“, so Bublitz und Buhlinger-Göpfarth. „Die gewonnenen Erkenntnisse haben wir im HÄPPI-Konzept gebündelt, das wir jetzt in der Praxis testen möchten.“

Ziel der Pilotphase sei es, die Umsetzung von HÄPPI zu überprüfen und mögliche Umsetzungshürden zu identifizieren, so der Verband. Während der Pilotphase werden die teilnehmenden Hausarztpraxen engmaschig vom Hausärzteverband Baden-Württemberg betreut und im Change-Management unterstützt. Sie erhalten eine sechsmonatige finanzielle Unterstützung von den Vertragspartnern im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg.

„Aus der Erprobungsphase erhoffen wir uns wertvolle Erkenntnisse und werden diese gemeinsam mit dem Hausärzteverband auswerten“, erläuterte Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

Um an der Pilotphase teilnehmen zu können, müssen Praxen unter anderem die Nutzung digitaler Tools sowie die digitale Erfassung von Patient-Report-Outcomes (PROs) nachweisen. Mindestens ein Praxismitarbeiter muss einen nicht-ärztlichen akademischen Gesundheitsberuf ausüben, hierzu zählen auch Studierende. Des Weiteren muss die Praxis an den Haus- und Facharztverträgen der AOK Baden-Württemberg teilnehmen.

„Die Pilotierung in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Schritt, um HÄPPI in der breiten Versorgung zu etablieren“, erklärte Markus Beier, Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands. „Die Erkenntnisse der Pilotierung können genutzt werden, um das Konzept bei Bedarf bundesweit weiterzuentwickeln.“

nfs

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