Häufigster Zusatznutzen bei Krebstherapien

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat eine Bilanz seiner bisherigen Arbeit vorgelegt. Demnach veröffentlichten die Wissenschaftler zum Jahreswechsel 2017/18 die Ergebnisse der 216. bis 220. frühen Nutzenbewertung. Die Auswertung aller bis Ende 2017 abgeschlossenen Dossierbewertungen ergab demnach, dass die Onkologie weit vorn liegt, während andere Erkrankungen, die in der Bevölkerung weit verbreitet sind und große Belastungen mit sich bringen, kaum einmal in einem Dossier auftauchen.
Die neuen Wirkstoffe gegen Krebs weisen dem IQWiG zufolge auch die höchste Erfolgsquote auf: Nur für etwa 40 Prozent ist ein Zusatznutzen nicht belegt oder der Nutzen sogar geringer als bei der Vergleichstherapie. Noch besser fiel laut Institut die Bilanz bei neuen Arzneimitteln gegen Hepatitis C aus. Umgekehrt zeigen die Daten nur bei 20 Prozent der Antidiabetika und sogar nur bei gut zehn Prozent der Wirkstoffe aus der Psychiatrie und Neurologie einen Zusatznutzen, so die Wissenschaftler.
Einige neue Therapieansätze
„In der Onkologie haben wir in den letzten Jahren einige neue Therapieansätze gesehen, unter anderem die Immuntherapien“, sagte Thomas Kaiser, Leiter des Ressorts Arzneimittelbewertung beim IQWiG. „Vor allem für einige fortgeschrittene Krebserkrankungen mit bisher schlechter Prognose konnten wir klinisch bedeutsame Überlebensvorteile feststellen“, erklärte er.
Für einzelne Indikationen sei die Datenlage aus den Zulassungsstudien allerdings sehr dünn. Die neuen Wirkstoffe hätten auch spürbare Nachteile wie schwere Nebenwirkungen im Immunsystem. „Aber der Zugewinn an Lebenszeit oder Lebensqualität wiegt in vielen Fällen schwerer“, erklärte Kaiser. Gegenüber einigen Chemotherapien falle auch die Bilanz zu den Nebenwirkungen positiv aus. „Bei anderen Erkrankungen mit ähnlich großem Handlungsdruck, etwa Alzheimer-Demenz, gibt es leider keine vergleichbaren Fortschritte“, sagte der IQWiG-Ressortleiter.
Laut Institut schloss sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in etwa 70 Prozent der Fälle in seinen Beschlüssen der Einschätzung des IQWiG zum Ausmaß des Zusatznutzens an. Bei der anderen 30 Prozent der Fälle fiel das Urteil des G-BA ungefähr gleich oft besser und schlechter aus. Wichtigster Grund für diese Abweichungen sind dem Institut zufolge neue Informationen aus den Stellungnahmeverfahren zu den IQWiG-Bewertungen, die in die G-BA-Beschlüsse einfließen.
Eingeführt wurde die frühe Nutzenbewertung 2011 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Nach nunmehr gut sechs Jahren habe sich das Bewertungsverfahren gut eingespielt, so die Wissenschaftler. Allerdings mahnen sie auch Schwächen an. So werden die Ergebnisse für die Nutzer immer unübersichtlicher, je öfter das IQWiG nacheinander mehrere Wirkstoffe aus demselben Indikationsgebiet bewertet. Denn Vergleiche mit bereits erfolgten Bewertungen anderer Wirkstoffe sind im Verfahren nicht vorgesehen. „Vergleichende Bewertungen könnten aber Ärzte sowie Patienten bei ihrer Entscheidung unterstützen“, so die Wissenschaftler.
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