Hartmannbund kritisiert Streit um Entlassmanagement

Berlin – Als „schlechtes Signal für die Bemühungen um eine Verbesserung sektorübergreifender Versorgung“ sieht der Hartmannbund (HB) den Streit zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) um das sogenannte Entlassmanagement. Die KBV bezeichnet die Klage der DKG gegen die Entscheidung des erweiterten Bundesschiedsamtes als nicht nachvollziehbar.
Gut strukturiertes Entlassmanagement hilft Patienten und Ärzten
„Alle Beteiligten wissen nur allzu genau, dass ein gut organisierter und strukturierter Übergang von der stationären in die ambulante Versorgungsebene sowohl im Sinne der Patienten, als auch im Interesse der behandelnden Ärzte unverzichtbar ist“, sagte der Vorsitzende des HB, Klaus Reinhardt. Statt sich, wie von der DKG angekündigt, vor Gericht zu streiten, wäre ein gemeinsamer Appell von DKG und KBV an Krankenkassen und Länder zur Bereitstellung der notwendigen Finanzen für die Kliniken ein wegweisendes Signal gewesen, so Reinhardt.
Der Gesetzgeber hatte im Krankenhausstrukturgesetz ein strukturiertes Entlassmanagement festgelegt. Dabei geht es unter anderem um die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln für einen kurzen Zeitraum nach der Entlassung. KBV, GKV-Spitzenverband sowie DKG sollten sich auf konkrete Rahmenbedingungen verständigen. Weil keine Einigung zustande kam, hat das zuständige Bundesschiedsamts die Details festgelegt. Diese sehen unter anderem vor, dass die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung an Krankenhausärzte eine lebenslange Arztnummer vergibt. Die DKG ist allerdings mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden und hat vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geklagt.
Kritik der Krankenhausgesellschaft nicht nachvollziehbar
„Wir begrüßen die patientenfreundliche Lösung, die vorsieht, dass jeder Patient im Krankenhaus Anspruch auf das Entlassmanagement hat, ausdrücklich. Der tatsächliche Umfang des Entlassmanagements – etwa ob die Verschreibung häuslicher Krankenpflege notwendig ist – ist ja auch abhängig von der individuellen Patientensituation. Die Kritik der DKG und die Klage gegen und damit auch gegen die Transparenz des Verordnungsvorgangs können wir nicht nachvollziehen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
„Die Entscheidung des Bundeschiedsamtes vom 13. Oktober 2016 halten wir in zentralen Teilen für rechtswidrig, weil sie nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht. Statt Versorgungslücken für bestimmte Patientengruppen zu schließen, sollte Bürokratie pur aufgebaut werden“, erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum Mitte Januar seine Position.
Reinhardt: „Chance verpasst"
„DKG und KBV haben hier die Chance verpasst, deutlich zu machen, dass es beim Entlassmanagement im Sinne von sektorübergreifender Versorgung eigentlich um eine gute Sache geht“, sagte Reinhardt. Wenn man sich stattdessen nun in juristische Auseinandersetzungen begebe, könnten am Ende Ärzte und Patienten als Verlierer aus dieser Auseinandersetzung hervorgehen, warnte der HB-Vorsitzende.
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