Ärzteschaft

Hartmannbund kritisiert Streit um Entlassmanagement

  • Freitag, 24. Februar 2017
Uploaded: 22.12.2014 11:23:41 by mis
dpa

Berlin – Als „schlechtes Signal für die Bemühungen um eine Verbesserung sektorüber­greifender Versorgung“ sieht der Hartmannbund (HB) den Streit zwischen der Deut­schen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) um das sogenannte Entlassmanagement. Die KBV bezeichnet die Klage der DKG gegen die Entscheidung des erweiterten Bundesschiedsamtes als nicht nachvollziehbar.

Gut strukturiertes Entlassmanagement hilft Patienten und Ärzten

„Alle Beteiligten wissen nur allzu genau, dass ein gut organisierter und strukturierter Übergang von der stationären in die ambulante Versorgungsebene sowohl im Sinne der Patienten, als auch im Interesse der behandelnden Ärzte unverzichtbar ist“, sagte der Vorsitzende des HB, Klaus Reinhardt. Statt sich, wie von der DKG angekündigt, vor Ge­richt zu streiten, wäre ein gemeinsamer Appell von DKG und KBV an Krankenkassen und Länder zur Bereitstellung der notwendigen Finanzen für die Kliniken ein wegweisen­des Sig­nal gewesen, so Reinhardt.

Der Gesetzgeber hatte im Krankenhausstrukturgesetz ein struktu­rier­tes Entlassmanage­ment festgelegt. Dabei geht es unter anderem um die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln für einen kurzen Zeitraum nach der Entlassung. KBV, GKV-Spitzenverband so­wie DKG sollten sich auf konkrete Rahmenbedingungen verständigen. Weil keine Eini­gung zustande kam, hat das zuständige Bundesschiedsamts die Details festgelegt. Diese sehen unter anderem vor, dass die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung an Kranken­haus­ärzte eine lebenslange Arztnummer vergibt. Die DKG ist allerdings mit dem Schieds­spruch nicht einverstanden und hat vor dem Landes­sozialgericht Berlin-Bran­den­burg ge­klagt.

Kritik der Krankenhausgesellschaft nicht nachvollziehbar

„Wir begrüßen die patientenfreundliche Lösung, die vorsieht, dass jeder Patient im Kran­kenhaus Anspruch auf das Entlassmanagement hat, ausdrücklich. Der tatsächliche Um­fang des Entlassmanagements – etwa ob die Verschreibung häuslicher Kranken­pflege notwendig ist – ist ja auch abhängig von der individuellen Patientensituation. Die Kritik der DKG und die Klage gegen und damit auch gegen die Transparenz des Verord­nungs­vorgangs können wir nicht nachvollziehen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.

„Die Entscheidung des Bundeschiedsamtes vom 13. Oktober 2016 halten wir in zentra­len Teilen für rechtswidrig, weil sie nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht. Statt Ver­sorgungslücken für bestimmte Patientengruppen zu schließen, sollte Bürokratie pur auf­ge­baut werden“, erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum Mitte Januar seine Position. 

Reinhardt: „Chance verpasst"

„DKG und KBV haben hier die Chance verpasst, deutlich zu machen, dass es beim Ent­lass­management im Sinne von sektorübergreifender Versorgung eigentlich um eine gute Sache geht“, sagte Reinhardt. Wenn man sich stattdessen nun in juristische Auseinan­der­setzungen begebe, könnten am Ende Ärzte und Patienten als Verlierer aus dieser Aus­einandersetzung hervorgehen, warnte der HB-Vorsitzende.

hil

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