Entlassmanagement: Patientenberatung appelliert an Krankenhausgesellschaft
Berlin – In der Diskussion zum künftigen Entlassmanagement hat sich nun auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) eingeschaltet. Sie appellierte in einer Pressemitteilung an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), „einer besseren Patientenversorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht im Wege zu stehen.“
Hintergrund ist die Klage der DKG gegen einen Schiedsspruch des Bundesschiedsamtes vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Zuvor konnten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband sowie die DKG nicht auf konkrete Rahmenbedingungen einigen, die zuvor vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen wurden.
Im Krankenhausstrukturgesetz hatte die Bundesregierung ein strukturiertes Entlassmanagement eingeführt. Dabei geht es zum Beispiel um das Ausstellen von Krankschreibungen für sieben Tage sowie um die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln für einen kurzen Zeitraum nach der Entlassung.
„Ein Streit über die Anschlussversorgung wird hier auf dem Rücken der Patienten ausgetragen“, sagte Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, laut Mitteilung. „Die Position der Krankenhausgesellschaft, das Entlassmanagement nur nach eigenem Gutdünken anwenden zu wollen, ist kein Zeichen von Patientenorientierung“, so Krumwiede weiter.
Die UPD appelliert an die Krankenhäuser, trotz der juristischen Klärung „der nahtlosen Versorgung der Patienten eine hohe Priorität einzuräumen.“ Denn mit der Klage werde die „sehr vernünftige Absicht des Gesetzgebers“, Patienten sofort nach dem Krankenhausaufenthalt weitere Arztbesuche zu ersparen, torpediert.
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