Politik

Entlassmanage­ment: Patientenberatung appelliert an Krankenhaus­gesellschaft

  • Montag, 6. Februar 2017

Berlin – In der Diskussion zum künftigen Entlassmanagement hat sich nun auch die Un­ab­hängige Patientenberatung Deutschland (UPD) eingeschaltet. Sie appellierte in einer Pressemitteilung an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), „einer besseren Pa­tientenversorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht im Wege zu steh­en.“

Hintergrund ist die Klage der DKG gegen einen Schiedsspruch des Bundesschieds­amtes vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Zuvor konnten sich Kassen­ärztliche Bun­desvereinigung, GKV-Spitzenverband sowie die DKG nicht auf konkrete Rahmenbe­din­­gun­gen einigen, die zuvor vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen wur­den.

Im Krankenhausstrukturgesetz hatte die Bundesregierung ein strukturiertes Entlassma­nage­ment eingeführt. Dabei geht es zum Beispiel um das Ausstellen von Krankschrei­bungen für sieben Tage sowie um die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln für einen kurzen Zeitraum nach der Entlassung.

„Ein Streit über die Anschlussversorgung wird hier auf dem Rücken der Patienten aus­ge­tragen“, sagte Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, laut Mitteilung. „Die Posi­tion der Krankenhausgesellschaft, das Entlassmanagement nur nach eigenem Gutdün­ken anwenden zu wollen, ist kein Zeichen von Patientenorientierung“, so Krumwiede wei­ter.

Die UPD appelliert an die Krankenhäuser, trotz der juristischen Klärung „der nahtlosen Versorgung der Patienten eine hohe Priorität einzuräumen.“ Denn mit der Klage werde die „sehr vernünftige Absicht des Gesetzgebers“, Patienten sofort nach dem Kranken­haus­aufenthalt weitere Arztbesuche zu ersparen, torpediert.

bee

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