Hautärzte empört über Vergütung der Videosprechstunde

Berlin – Ab April kann die Videosprechstunde zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hatten sich jüngst im Bewertungsausschuss auf die Vergütung verständigt. Heftige Kritik an dem Ergebnis kommt nun vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD).
Der BVDD kritisierte heute, die neue Videosprechstunde werde „ohne ärztliche Vergütung“ Leistung der GKV und warnte „vor einem verheerenden Signal für die Nutzung von neuen Medien in der ambulanten Medizin“. Der Verband machte deutlich, dass die geplante Technikpauschale in Höhe von rund 200 Euro pro Arzt und Quartal viel zu gering ist. Zur Erinnerung: Ab April gibt es für jede Videosprechstunde, auch mehrmals im Behandlungsfall, einen Technikzuschlag von 4,21 Euro. Die Anzahl ist auf 50 Mal im Quartal gedeckelt.
Für Fälle, bei denen der Patient in einem Quartal nicht die Praxis aufsucht, wurde eine analoge Regelung zum telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt vereinbart. Ärzte können dann zusätzlich einmal im Behandlungsfall 9,27 Euro erhalten. Der Patient muss in den vorangegangenen zwei Quartalen mindestens einmal in der Praxis persönlich vorstellig geworden sein und die Verlaufskontrolle muss durch dieselbe Praxis erfolgen wie die Erstbegutachtung.
Der BVDD bemängelt, dass von den zusätzlich möglichen 200 Euro pro Quartal für eine Arztpraxis über den Technikzuschlag nicht nur der Dienstanbieter für die Videoplattform honoriert werden müsse. Notwendig seien auch Investitionen in die Technik der Praxis und ein enormer bürokratischer Aufwand wie Aufklärung der Patienten, Schulungen und Abstimmung auf Terminkalender und Praxisabläufe. Nicht zuletzt müsse der Arzt für die im Rahmen der Videosprechstunde erhobenen Befunde und die daraus resultierenden Empfehlungen die Haftung übernehmen, ohne dass es dafür bisher belastbare Grundlagen gebe.
„Es gehört schon eine gehörige Portion Ignoranz und Arroganz dazu, diejenigen im System, die Versorgung mitgestalten wollen und Lösungen für die drängenden Probleme der Demografie und der Landarztflucht anbieten, derart vor den Kopf zu stoßen“, schreibt der Berufsverband.
Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen habe sich mit dieser Posse von einer zukunftsorientierten Problemlösung verabschiedet. „Man darf gespannt sein, wie lange sich der Gesetzgeber, der eine bessere Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten durch Telemedizin fordert, diese Farce weiter bieten lässt“, resümierten die Hautärzte.
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