Hautärzte wollen Hygienepauschale wegen höherer Kosten

Berlin – Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) fordert von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine zusätzliche Hygienepauschale. Sie soll die Kosten abdecken, die den Ärzten während der COVID-19-Pandemie bei der Betreuung von Patienten mit einer berufsbedingten Hauterkrankung entstehen.
„Die Entscheidung der DGUV, keine Hygienepauschale für Dermatologen einzuführen, ist aus Sicht des BVDD sehr bedauerlich und zudem unverständlich“, sagte der Präsident des Berufsverbandes, Klaus Strömer.
Er wies daraufhin, dass Durchgangsärzte, die für die Behandlung von Arbeitsunfällen zuständig sind, eine solche Pauschale bei der ambulanten Behandlung von Unfallverletzten erhalten. Hautärzte müssten dagegen die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung selbst tragen.
„Unsere Mitglieder werden wenig Verständnis für die Sichtweise der DGUV aufbringen, sondern sich vielmehr gegenüber den Durchgangsärzten als Ärzte zweiter Klasse verstehen“, so Strömer. Dermatologen übernähmen in einem großen Umfang Versorgungs- und Präventionsleistungen im Bereich des beruflichen Unfallschutzes.
„In den vergangenen Jahren konnten die Berufsgenossenschaften erhebliche finanzielle Ressourcen einsparen, die ohne die Tätigkeit unserer Fachgruppe durch Arbeitsunfähigkeit oder gar Berufsunfähigkeit der DGUV-Versicherten hätten geleistet werden müssen“, unterstrich der BVDD-Präsident.
Viele Patienten könnten durch die rechtzeitigen und konsequenten Behandlungen in ihrem angestammten Beruf bleiben, ihre Krankheit besser bewältigen und in vielen Fällen symptomfrei weiterarbeiten, erinnerte er.
„Wir hoffen sehr, dass die DGUV nochmals in Überlegungen eintritt, wie der derzeit erhöhte hygienische Aufwand in den dermatologischen Praxen Berücksichtigung und Anerkennung finden kann“, betonte der BVDD-Präsident.
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