Dermatologen haben Probleme mit offenen Sprechstunden
Berlin – Die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgeschriebene Einführung von fünf offenen Sprechstunden pro Woche ab dem 1. September führt zu erheblichen Problemen beim Terminmanagement vieler Hautarztpraxen. Grund ist, dass viele Praxen über Monate bereits ausgebucht sind. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) kritisierte jetzt die kurze Frist für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe daher als „völlig unzumutbar“.
Viele bereits einbestellte Patienten müssten jetzt umbestellt werden, um Kapazitäten für die offenen Sprechstunden zu schaffen. „Die kurze Frist, die Praxisinhabern bleibt, um die geforderten offenen Sprechstunden im Terminkalender unterzubringen, zeigt deutlich, dass die politisch Verantwortlichen den Bezug zur Versorgungsrealität in den Praxen längst verloren haben“, sagte BVDD-Präsident Klaus Strömer.
Da die Sprechstunden, in denen Patienten ohne Terminvereinbarung kommen könnten, innerhalb der regulären und zumeist weit im Voraus ausgebuchten GKV-Sprechstundenzeit liegen sollen, sei „das Chaos“ programmiert. „Der populistisch motivierte Eingriff in unser Praxismanagement führt zu keinerlei Verbesserung der Versorgung, sondern belastet im Gegenteil das Verhältnis zu denjenigen Patienten, die jetzt neu einbestellt werden müssen“, betonte der BVDD-Präsident.
Strömer wies daraufhin, dass bundesweit nur rund 4.600 Hautärzte ambulant tätig seien. Gerade langfristig planbare Termine für chronisch kranke Patienten, für Hautkrebsnachsorgen oder für das gesetzliche Hautkrebsscreening seien häufig auf Monate im Voraus ausgebucht.
Das TSVG ist am 11. Mai diesen Jahres in Kraft getreten. Sein Kernpunkt ist der Ausbau der Terminservicestellen (TTS). Diese sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres – also zum 1. Januar 2020 – zentrale Anlaufstellen für Patienten werden und rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116117 erreichbar sein.
Das Gesetz verpflichtet Ärzte darüber hinaus, künftig mehr Sprechstunden anzubieten. Das Mindestgrenze wurde von 20 auf 25 Stunden wöchentlich erhöht. Grundversorgende Fachärzte wie konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte oder eben auch Dermatologen müssen mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten.
„Wenn man uns schon in unserer unternehmerischen Freiheit derart bevormundet, hätte man dies wenigstens handwerklich besser machen und deutlich mehr Zeit für die Umsetzung der Vorgaben in den Praxen einräumen müssen“, so Strömer.
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