Hebammen erhalten mehr Geld, Kritik am Beschluss

Berlin – Die Honorare der freiberuflichen Hebammen werden rückwirkend zum 15. Juli um rund 17 Prozent erhöht. Darauf einigten sich die drei Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband vor der Schiedsstelle. Mit der Einigung dieser dritten Sitzung der zuständigen Schiedsstelle gehen auch weitere Änderungen in der Abrechnungssystematik einher, die im Vorfeld für viel Streit zwischen den Vertragspartnern gesorgt haben.
Der Deutsche Hebammenverband sowie der GKV-Spitzenverband bewerten die Ergebnisse sehr unterschiedlich. „Der GKV-Spitzenverband verlangt eine Abrechnung nach Stoppuhr“, erklärte die Vorsitzende des Deutschen Hebammenverbandes (DHV), Martina Klenk. Mit der neuen Systematik ändert sich besonders für Beleghebammen der Abrechnungsmodus. Sie können künftig nur noch zwei Leistungen gleichzeitig abrechnen, also zwei Frauen gleichzeitig betreuen können. Dies sei mit der Arbeit in der Geburtshilfe unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht vereinbar, sagt Klenk.
Ausreichend Hebammen, nicht weniger Leistungen
„Natürlich fordern wir auch die eins zu eins- oder zwei zu eins-Betreuung für die Schwangeren“, so Klenk. „Nur müssen dafür zunächst die Rahmenbedingungen geschaffen werden und nicht jetzt durch diese Entscheidung des Schiedsamtes Fakten entstehen.“ Denn: „Eine gute Qualität in der Geburtshilfe erreichen wir mit ausreichend Hebammen, nicht mit weniger Leistung durch Hebammen.“ Sie fordert daher höhere Honorare für Beleghebammen, damit die Geburtshilfe attraktiv bleibt. Die Verbände können die Honorare erst 2020 wieder neu verhandeln.
Der GKV-Spitzenverband teilt dazu mit: „Deshalb war es ein großes Anliegen des GKV-Spitzenverbandes, durch strukturelle Vorgaben und finanzielle Verbesserungen sicherzustellen, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig in der Regel nicht mehr als zwei Schwangere zur selben Zeit betreut.“
Der DHV, der nach eigenen Angaben 19.000 Hebammen vertritt, befürchtet, dass nun noch mehr Beleghebammen ihre Arbeit in der Geburtshilfe niederlegen werde. Beleghebammen betreuen etwa 20 Prozent der Geburtshilfe. Um unter den derzeitigen Voraussetzungen wirtschaftlich arbeiten zu können, müssten Beleghebammen mehrere Frauen gleichzeitig betreuen können. „Mit diesem Beschluss werden auch unter den Hebammen im Krankenhaus eine zwei Klassen Gesellschaft geschaffen: Denn angestellte Hebammen haben keine Vorgaben, wie viele Frauen sie gleichzeitig betreuen müssen“, erklärt Klenk.
Vor dem Schiedsamt wurden auch weitere Leistungen beschlossen: So soll es künftig möglich sein, dass eine Frau im Wochenbett von einer stationären Einrichtung betreut wird. Auch diese Entscheidung kritisiert der DHV. „Es ist nicht lebensnah, dass eine Frau kurz nach der Entbindung mit dem Säugling zur Betreuung wieder in die Klinik fährt.“ Ebenso wurden weitere Leistungen im Bereich der Vorgespräche eingeführt.
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