Vermischtes

Heute vor 90 Jahren: AOK erinnert an Abschaffung der Sozialen Selbstverwaltung

  • Freitag, 5. Juli 2024
Sitzung des Reichstags im Jahr 1934. /picture alliance, SZ Photo, Scherl
Sitzung des Reichstags im Jahr 1934. /picture alliance, SZ Photo, Scherl

Berlin – Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes hat an die Bedeutung der Sozialen Selbstverwaltung für die Demokratie hingewiesen. Hintergrund ist ein Jahrestag: Vor genau 90 Jahren, am 5. Juli 1934, waren mit dem „Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung“ alle Formen der Selbstverwaltung in der Sozialversi­cherung für viele Jahre beseitigt worden.

So wurden laut AOK-Bundesverband mit dem Reichstagsbeschluss von 1934 bei den Krankenkassen staatli­che GKV-Kommissare installiert; die Kassenverbände kamen unter die Aufsicht des Reichsarbeitsministers.

„Die Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus lehren uns, wie wichtig ein respektvoller Umgang mit­einander und das entschiedene Vorgehen gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus sind“, sagte Susanne Wagenmann, Aufsichtsratsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite.

Für diese Werte stehe die Soziale Selbstverwaltung, die damit eine wichtige Säule der Demokratie und des Sozialstaates sei. Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zunächst in der Bundesrepublik Deutschland und 1990 dann auch in den neuen Bundesländern wieder eingeführt.

Die Soziale Selbstverwaltung gewährleiste, dass nicht der Staat, sondern über Wahlen legitimierte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber als Beitragszahler selbst die Sozialversicherungsträger verwalteten, so die AOK.

„Angesichts des aufgeheizten politischen Klimas in unserer Gesellschaft ist es von unschätzbarem Wert, dass die Soziale Selbstverwaltung einen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten schafft“, so Knut Lambertin, Vorsitzender des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes für die Versichertenseite.

hil/sb

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