Politik

Höhere Mindestmengen bei Knie-TEP-Operationen verschlechtern Erreichbarkeit kaum

  • Dienstag, 5. Mai 2026
/angkhan, stock.adobe.com
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Berlin – Wenn die künftig geplanten höheren Mindestmengen bei Knie-TEP-Operationen greifen, steigen die Pkw-Fahrzeiten der Bevölkerung zu den verbleibenden Kliniken nur wenig. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Science Media Center (SMC).

Derzeit gilt die Mindestmenge des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von 50 erstmaligen Knie-TEP-Operationen pro Jahr. Kliniken, die weniger als diese Zahl pro Jahr erbringen, dürfen die Leistung nicht mehr mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen.

In mehreren Schritten sollen diese Mindestmengen künftig angehoben werden. Ab 2028 gilt eine neue Mindestmenge von 100 Operationen des erstmaligen Einsetzens einer Knie-TEP pro Jahr und ab 2030 soll diese Zahl auf 150 Operationen jährlich steigen.

Diese Fallzahl erreichten zuletzt 470 Kliniken, zeigt das Klinikerreichbarkeitstool des SMC. Zum Vergleich: Derzeit bieten 915 Krankenhäuser in Deutschland diese Operation an.

Obwohl damit nur noch rund die Hälfte der Kliniken ab 2030 Knie-TEP-OPs anbieten dürften, würden weiterhin knapp 92 Prozent der Bevölkerung eine entsprechende Klinik in unter 30 Pkw-Fahrminuten erreichen. Zuletzt waren es knapp 98 Prozent.

„Für die meisten Menschen bedeuten die neuen Mindestfallzahlen also keine spürbar längeren Fahrzeiten“, erläutert das SMC. „Und selbst dort, wo die Fahrzeiten länger werden, spricht mit Blick auf die Behandlungsqualität vieles für den Weg in die weiter entfernte Klinik mit zum Teil deutlich höheren Fallzahlen.“

Betroffen von entsprechend längeren Fahrzeiten sind der Analyse zufolge vor allem dünn besiedelte Bereiche und Grenzregionen, beispielsweise im Westen von Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Belgien, im Südschwarzwald an der Grenze zur Schweiz, im Osten Bayerns an der Grenze zu Tschechien, im Osten Sachsens an der Grenze zu Polen, aber auch im Norden von Sachsen-Anhalt, in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und an manchen Küstenregionen in Schleswig-Holstein.

Im Jahr 2030 wären damit der SMC-Analyse zufolge zusätzlich knapp 189.000 Personen von Fahrzeiten von mehr als einer Stunde betroffen. Insgesamt wären es etwas mehr als 208.000 Menschen, die so lange brauchen würden, um eine entsprechende Klinik mit dem Auto zu erreichen. Zur Einordnung: Bei Knie-TEP-Operationen handelt es sich um nicht zeitkritische, elektive Eingriffe, die meist mit einigem Vorlauf geplant werden.

Beim Einsatz einer unikondylären Schlittenprothese gibt es ab 2028 erstmalig eine neue G-BA-Mindestmenge von 20 pro Jahr. Das erreichten der SMC-Analyse zufolge zuletzt 375 Kliniken (knapp 50 Prozent) – insgesamt 382 Kliniken (etwas mehr als die Hälfte) lagen darunter.

Bei der Kniegelenksrevision erfüllten 528 Kliniken (rund 57 Prozent) die neue Mindestmenge von 25 Eingriffen pro Jahr, und 395 Kliniken (knapp 43 Prozent) taten dies nicht. Auch diese Mindestmenge soll ab 2028 erstmals greifen.

Im Fall der Knie-Schlittenprothese wären es damit zusätzlich knapp 450.000 Menschen (insgesamt etwas mehr als 507.000) und für eine mindestmengengerechte Knie-Revision müssten zusätzlich rund 312.000 Personen länger als eine Stunde fahren (insgesamt etwas mehr als 332.000) um ein entsprechendes Krankenhaus zu erreichen.

Das SMC hat für diese Analyse alle Kliniken berücksichtigt, die laut ihren Qualitätsberichten im Jahr 2024 entsprechende Kniegelenksoperationen durchgeführt haben. Die Berechnungen der Fahrzeiten basieren auf dem Straßennetz und Verkehrsdaten von 2017. Die Daten zur Wohnbevölkerung stammen aus dem Zensus 2022.

cmk

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