Honorarreform: Hausarzt-EBM tritt wie geplant zum 1. Oktober in Kraft
Köln – Der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) kann wie geplant am 1. Oktober in Kraft treten. Das hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Freitag beschlossen. Voraussetzung ist allerdings, dass der KBV-Vorstand bestimmte Neuerungen wie den Chronikerzuschlag und Gesprächsleistungen mit den Krankenkassen nachverhandelt, hieß es aus der VV. Werden hier keine Verbesserungen erzielt, soll der neue EBM zum 1. Januar 2014 wieder ausgesetzt werden.
Einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sowie der Deutsche Hausärzteverband (HÄV) hatten sich in den vergangenen Wochen zunehmend kritisch über die geplanten Änderungen am EBM geäußert. Unter anderem hatte die VV der KV Nordrhein die Reform am 13. September abgelehnt und eine Überarbeitung gefordert.
Einen von den Hausärzten in der KBV-VV am Freitag eingebrachten Kompromissantrag lehnte die Versammlung ab. Der Bundesvorsitzende des HÄV, Ulrich Weigeldt, kritisierte, die fachärztliche Fraktion habe dies mit ihrer Mehrheit verhindert. „Das ist besonders bemerkenswert, da es in dem Antrag inhaltlich um den Hausarzt-EBM ging, also um eine rein hausärztliche Angelegenheit“, sagte Weigeldt.
KBV-Vorstand Regina Feldmann, die für die hausärztlichen Belange verantwortlich ist, bemühte sich heute, die Kritik zu relativieren. „Wie bei jeder EBM-Reform sind noch einige Nachbesserungen nötig“, sagte sie. Als eine Ursache dafür nannte Feldmann die vorgeschriebene Punktsummenneutralität, also die Tatsache, dass die Umstrukturierung des Hausarzt-Kapitels kein zusätzliches Geld kosten soll.
Dadurch hätten sich beispielsweise Probleme bei der Höhe der – abgesenkten – neuen Versichertenpauschale ergeben. Diese kann ein Hausarzt, der nur vertretungsweise einen Patienten behandelt oder ihn überweist, nach wie vor nur zur Hälfte abrechnen. Je nach Altersgruppe gibt es dafür nun nur noch zwischen 6,10 Euro und 11,80 Euro pro Quartal. „Dafür kann man keinen Patienten in der Praxis versorgen“, räumte Feldmann ein. Auch mit dem neuen Chronikerzuschlag zeichneten sich Probleme ab, nämlich dann, wenn ein Patient sowohl beim Hausarzt wie beim Facharzt in Behandlung war.
KBV führt Gespräche über Nachbesserungen
Feldmann verwies darauf, dass man bereits Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband führe, um im Bewertungsausschuss Nachbesserungen zu vereinbaren. Mehr Geld verlange man in diesem Bereich aber nicht, stellte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Köhler, klar. Denkbar ist demnach, dass sich innerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung der Hausärzte der Honoraranteil erhöht, für den feste Europreise vorgesehen sind. Im Gegenzug würde der Honoraranteil für solche Leistungen niedriger ausfallen, für die Mengenabstaffelungen vorgesehen sind.
Der HÄV-Vorsitzende Weigeldt hatte bei seiner Bewertung der anstehenden EBM-Reform nicht nur Details des Hausarztkapitels kritisiert. Er forderte zudem, dass in Zukunft haus- und fachärztliche Versorgungsebene ihre Bereiche eigenständig verantworten und damit auch das alleinige Stimmrecht in solchen Fällen haben sollten.
Den neuen EBM zum Jahresbeginn wieder auszusetzen, sollten die Forderungen der Kassenärzte nicht erfüllt werden, offenbare den völligen Verlust jeglichen Realitätsbezugs und werde zu weiterer Verunsicherung in den hausärztlichen Praxen führen, kritisierte Weigeldt. „Das ist in Zeiten des Nachwuchsmangels ein katastrophales Signal der ärztlichen Selbstverwaltung.“
Ressortzuschnitt im KBV-Vorstand soll hinterfragt werden
Die Auseinandersetzung um den Hausarzt-EBM offenbart nach Ansicht von Teilnehmern der KBV-VV auch den tiefen Riss, der durch den KBV-Vorstand geht. Regina Feldmann drohte offenbar die Abwahl. Bei einer Sondersitzung am 8. November will sich die KBV-VV mit der Arbeitsteilung zwischen Feldmann und Köhler befassen, der den fachärztlichen Versorgungsbereich verantwortet.
Dabei soll nach Auskunft von Teilnehmern auch der Ressortzuschnitt hinterfragt werden. Denn in den meisten KVen habe man die Auseinandersetzungen zwischen Haus- und Fachärzten überwunden. Feldmann verdeutlichte heute, dass sie eine striktere Trennung der Ressorts für einen Fehler hielte: Die Sicherung der Grundversorgung bedeute ja nicht nur eine Sicherung der hausärztlichen Versorgung, betone sie mit Verweis auf die fachärztlichen Grundversorger.
KBV und GKV-Spitzenverband hatten sich am 27. Juni im Bewertungsausschuss auf den neuen EBM verständigt. Ziel ist es, die Grundversorger zu stärken. Bei den Fachärzten wird zum 1. Oktober eine Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung eingeführt. Bei den Hausärzten sind die Änderungen umfangreicher.
Hier wird die Versichertenpauschale künftig stärker nach dem Alter der Patienten gewichtet. Das hausärztliche Gespräch wird aus der Pauschale herausgelöst und wieder als Einzelleistung vergütet. Außerdem wird es eine neue Pauschale für das Vorhalten von hausärztlichen Strukturen, Neuregelungen beim Chronikerzuschlag und neue Leistungen für die palliativmedizinische und geriatrische Versorgung geben.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: