Politik

Im Pharmadialog sollen Lehren aus Arzneimittel­skandalen gezogen werden

  • Donnerstag, 8. November 2018
/Vladimir Zhupanenko, stock.adobe.com
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Berlin – Bei der in einer Woche beginnenden zweiten Runde des Pharmadialogs wird es auch um Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen der jüngsten Vergangenheit gehen. Das erklärte der Berichterstatter der Unionsfraktion im Gesundheitsausschuss für die Arzneimittelversorgung, Michael Hennrich, heute auf dem 32. Unternehmertag des Bundesverbandes Pharmazeutische Industrie (BPI) in Berlin. Konkret meinte er damit die Verunreinigung des Arzneimittels Valsartan, den Skandal um die Firma Lunapharm und den Fall des Bottroper Apothekers, der Onkologika gestreckt hatte.

Eine Option, die Versorgungssicherheit bei der Arzneimittelversorgung zu erhöhen, könnte es sein, Anreize für die pharmazeutischen Unternehmen zu setzen, sich wieder in Deutschland und Europa anzusiedeln, sagte Hennrich. 

Haftung von Krankenkassen diskutieren

Zudem habe er kürzlich mit dem GKV-Spitzenverband über das Thema Haftung diskutiert, berichtete der baden-württembergische CDU-Politiker. Die Frage sei dabei, ob die Krankenkassen dafür in Haftung genommen werden könnten, wenn sie Rabattverträge ausschreiben und es in der Folge zu Problemen kommt. „Ich glaube schon, dass sich eine entsprechende Debatte lohnt“, meinte Hennrich. Denn „wenn die Krankenkassen haften würden, hätte das zur Folge, dass sie zum Beispiel bei den Ausschreibungen zu Rabattverträgen genauer hinschauen und Inhalte präzisieren würden, um aus der Haftung herauszukommen“.

Als Folge des Lunapharm-Skandals hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) von einer möglichen Zentralisierung der Aufsicht gesprochen. Auch die neue Gesundheitsministerin des Landes Brandenburg, Susanna Karawanskij (Die Linke), habe eingestanden, dass die Länder bei der Aufsicht überfordert seien, so Hennrich. Vielleicht komme es insofern zu einer entsprechenden Regelung.

Qualität der Leitlinien verbessern

Hennrich nannte noch weitere Themen, die Teil des Pharmadialogs beziehungsweise der Gesetzgebung im Arzneimittelbereich werden könnten.  „Wie können wir es fördern, dass sich die Unternehmen mehr darum kümmern, spezifische Arzneimittel für Kinder und Jugendliche beziehungsweise für Senioren herzustellen“, sagte er. 

Ein weiteres Thema sei die Berücksichtigung von Leitlinien bei der Verordnung neuer Arzneimittel durch Ärzte. Unter anderem der BPI hatte gefordert, dass in dem Arztinformationssystem (AIS), in dem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Kürze die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung für die Praxissoftware der Ärzte zusammenfassen soll, auch die Leitlinien berücksichtigt werden. „Die Qualität der Leitlinien ist sehr unterschiedlich“, meinte Hennrich. „Wenn wir die Leitlinien bei der Verordnung neuer Arzneimittel besser abbilden wollen, müssen wir uns zunächst grundsätzliche Gedanken darüber machen, wie wir die Qualität der Leitlinien erhöhen können.“

Schließlich machte Hennrich einen Vorschlag, um das „leidige Thema“ Erstattung von homöopathischen Leistungen zu einem Ende zu führen. Zum einen sprach er sich dafür aus, die Apothekenpflicht für Homöopathika beizubehalten. Zum anderen befürwortete er, dass die Krankenkassen nur noch homöopathische Arzneimittel erstatten dürfen, die als zugelassene Arzneimittel ihre Wirksamkeit nachgewiesen haben.

Pharmadialog mit sechs Abgeordneten

Der zweite Pharmadialog wird am 16. November beginnen. Im Unterschied zum ersten Pharmadialog aus der vergangenen Legislaturperiode werden dieses Mal auch Abgeordnete des Bundestages dabei sein, unter anderem Hennrich für die Union. Das Thema der ersten Sitzung wird die Digitalisierung sein, zu der laut Hennrich der Technologietransfer von der Forschung in die Versorgung gehört. In weiteren Sitzungen seien neben der Versorgungssicherheit die Themen Forschungsförderung und Regulatorik im Sozialgesetzbuch V geplant.

fos

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