Innovationsausschuss veröffentlicht Liste der Förderprojekte zu neuen Versorgungsformen
Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt bekannt gemacht, welche weiteren Projekte zu neuen Versorgungsformen er künftig fördern wird. Auf die im Februar veröffentlichte Förderbekanntmachung waren innerhalb der gesetzten Fristen 69 Anträge eingegangen, 62 von ihnen waren formal einwandfrei. Der Innovationsausschuss entschied sich zur Förderung von 26 Projekten. Sie werden mit den restlichen für 2017 für die neuen Versorgungsformen noch zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert.
Zu den 26 Projekten gehören unter anderem eine „Smartphone-gestützte Migränetherapie“ (Antragsteller: Charité – Universitätsmedizin Berlin), eine „Optimierung der Notfallversorgung durch strukturierte Ersteinschätzung mittels intelligenter Assistenzdienste“ (Antragsteller: Universitätsmedizin Göttingen) und eine „Sozialmedizinische Nachsorge für schwer chronifizierte pädiatrische Schmerzpatienten“ (Antragsteller: Vestische Caritas Kliniken gGmbH).
„Sobald die Projektnehmer die für die Auszahlungen erforderlichen Auflagen erfüllt haben, können die Fördergelder ausgezahlt werden. Dies erfolgt regulär immer zur Mitte eines Quartals über das Bundesversicherungsamt“, hieß es aus dem Innovationsausschuss.
„Die aktuell veröffentlichten Projekte stießen bei allen im Innovationsausschuss Beteiligten – Vertreter der Kassen, der Leistungserbringer, der Ministerien einschließlich Expertenbeirat – auf breite Zustimmung, weil sie neue, überzeugende und zukunftsweisende Ansätze vorgelegt haben“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Josef Hecken. Seiner Auffassung nach habe der Ausschuss bereits nach knapp zwei Jahren Laufzeit seine Rolle als Impulsgeber für die Verbesserung der Versorgung gefestigt, sagte er.
Auch die nächste Förderrunde ist bereits vorbereitet: Bis zum 20. Februar 2018 beziehungsweise 20. März 2018 sind Förderanträge zur Versorgungsforschung und zu neuen Versorgungsformen möglich.
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