Innovationsfonds stellt Mittel für Evaluation von Selektivverträgen bereit
Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat eine Übersicht über 54 neu geförderte Projekte veröffentlicht. Für die Evaluation von vier Selektivverträgen werden 3,2 Millionen Euro bereitgestellt. 66,1 Millionen Euro erhalten Projekte aus der Versorgungsforschung.
Als Selektivverträge, die nun auf den wissenschaftlichen Prüfstand gestellt werden, hat der Innovationsausschuss einen Orthopädievertrag aus Baden-Württemberg, einen Vertrag zur multimodalen Schmerztherapie, einen zur pädiatriezentrierten integrierten Versorgung (EPIVA) sowie einen zur Versorgung in Pflegeheimen (Careplus) ausgewählt.
Das Ziel ist die Regelversorgung
Bei der Rückentherapie mit multimodaler Schmerztherapie, einem Selektivvertrag der Konsortialpartner Barmer und MedNetNeuss (Antragsteller: Rheinische Fachhochschule Köln), soll eine „Überlegenheitsprüfung des IV-Vertrags Rückenschmerz im Vergleich zur Regelversorgung“ stattfinden.
„Die geplante Evaluation stellt das im Selektivvertrag eingeschlossene sektorenübergreifende Behandlungskonzept der Regelversorgung in der therapeutischen Behandlung von Rückenpatienten gegenüber“, heißt es in den Förderbekanntmachungen. Gelinge es, sowohl im Hinblick auf den klinischen wie auch das medizinökonomische Outcome, die Überlegenheit des integrierten Versorgungsansatzes zu belegen, könnten derartige Angebote weiter ausgebaut werden.
Kosten-Effektivitäts-Relation untersucht
Beim Projekt EPIVA von der AOK Nordost (Antragsteller) und der Medizinischen Hochschule Hannover (Konsortialpartner) wird im Rahmen einer gesundheitsökonomischen Evaluation die Kosteneffektivität untersucht. Diese soll am Ende umfassende Einschätzungen zur Implementierung zukünftiger Präventionsmaßnahmen und zur Reduktion von kindheits- und jugendspezifischen Erkrankungen geben. Zudem werden Determinanten „zur Erreichung einer angemessenen Kosten-Effektivitäts-Relation untersucht“, wie es heißt.
Der Seletivvertrag careplus (Antragsteller: Arbuma Consulting, Konsortialpartner: AOK Nordost, AQUA-Institut) hat zum Ziel, sektorenübergreifend das gemeinsame Verantwortungsgefühl und die Organisation von Ärzten und Pflege in Bezug auf die Verfüg- und Erreichbarkeit von Ärzten zu verbessern und gemeinsam ein Regelwerk der Zusammenarbeit für eine verbesserte Struktur- und Prozessqualität umzusetzen.
„Der careplus-Vertrag soll evaluiert werden, um dessen Wirkung auf mehreren Ebenen zu messen“, heißt es in den Förderbekanntmachungen. Analog der Bemühungen um die datengestützte Entwicklung der Qualitätssicherung auf Seite der Pflegeheime durch den MDK, könne mit dem in careplusentwickelten Indikatorensystem Ergebnisqualität für das komplexe Zusammenwirken von Ärzten und Pflegeheimen abgebildet werden.
Beim Orthopädie-Vertrag aus Baden-Württemberg (Antragsteller: AOK Baden-Württemberg, Konsortialpartner: AQUA-Institut und diverse Universitäten) sind eine Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und eine gesundheitsökonomische Bewertung sowie die zusammenfassende Beurteilung des Versorgungsvertrages vorgesehen.
Der Vertrag hat das Ziel, die Versorgung zu verbessern, indem Ärzte unter anderem mehr Zeit für die Behandlung der Patienten erhalten. Durch eine zielgenauere Leistungssteuerung und insbesondere eine rationale und transparente Pharmakotherapie, Heil- und Hilfsmittelversorgung erwarten AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven, wie es im Vertrag heißt.
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