Innovationsfonds soll über 2024 hinaus verstetigt werden

Berlin – Der Innovationsfonds soll verstetigt und weiterentwickelt werden, dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG). Der Entwurf liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Der abschließende Bericht über die wissenschaftliche Auswertung der Förderung über den Innovationsfonds, habe die Eignung des Fonds als Instrument zur Weiterentwicklung der GKV-Versorgung bestätigt und eine unbefristete Fortführung des Innovationsfonds empfohlen, so heißt es zur Begründung.
Weiter heißt es, „um sicherzustellen, dass die Erprobung und Evaluation von innovativen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen sowie auf Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der Versorgung abzielende, praxisnahe Vorhaben der Versorgungsforschung auch weiterhin gefördert werden“, solle die Verstetigung des beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichteten Innovationsfonds geregelt werden.
Konkret soll der Innovationsfonds über das Jahr 2024 hinaus mit einem jährlichen Finanzvolumen von 200 Millionen Euro verstetigt und die bisherige Befristung bis zum Jahr 2024 aufgehoben werden. Auch die Übertragbarkeit der Finanzmittel soll geregelt werden: Eine Rückführung von nicht verausgabten Mitteln an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ist nach Ablauf des Haushaltsjahres 2024 aufgrund der Verstetigung des Fonds nicht mehr vorgesehen – nicht verausgabte Mittel sollen immer ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden können.
Zudem soll die Förderung im Bereich der neuen Versorgungsformen flexibilisiert und ein neues Förderverfahren für Vorhaben mit kurzer Laufzeit von bis zu 24 Monaten eingeführt werden. Dabei sollen insbesondere solche Vorhaben gefördert werden, die sich relevanten Versorgungsfragen widmen, die bislang noch wenig Beachtung gefunden haben, sowie Vorhaben, die besonders aktuelle Themen aufgreifen.
Der Transfer erfolgreich erprobter Versorgungsansätze in die Regelversorgung soll durch eine Berichtspflicht der Adressaten von Transferbeschlüssen an den Innovationsausschuss gestärkt werden.
Um sicherzustellen, dass die Effektivität des Innovationsfonds regelmäßig überprüft wird, soll die begleitende Evaluation des Förderinstruments fortgeführt werden. Demnach soll das BMG eine wissenschaftliche Auswertung der Förderung aus dem Innovationsfonds veranlassen und dem Deutschen Bundestag „in der Regel“ im Abstand von vier Jahren, erstmals zum 30. Juni 2028, einen Bericht über das Ergebnis der wissenschaftlichen Auswertung vorlegen.
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