Junge Ärzte rufen zur Teilnahme am Warnstreik des Marburger Bundes auf

Berlin – Die jungen Ärzte im Marburger Bund haben ihre Kollegen dazu aufgerufen, sich in der kommenden Woche (10. April) am Warnstreik des Marburger Bundes (MB) zu beteiligen. Der Appell richtet sich demnach „explizit“ an die sich weiterbildenden Ärzte in den tarifgebundenen kommunalen Krankenhäusern und im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen (ÖGD).
„Die jungen Ärztinnen und Ärzte tragen einen wesentlichen und erheblichen Teil der Arbeitslast im Krankenhausalltag“, erklärte der Sprecherrat der sich weiterbildenden Ärztinnen und Ärzte im Marburger Bund. Eine Entlastung und nachhaltige Verbesserung der ärztlichen Arbeitsbedingungen seien somit vor allem im Sinne der sich weiterbildenden Ärzte.
Besonders wichtig sei die vom MB angestrebte Reform der Regelungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst. „Eine Begrenzung der Anzahl der Bereitschaftsdienste ist dringend notwendig. Wir haben ein Recht auf eine verlässliche und langfristige Dienstplanung und auf mindestens zwei freie Wochenenden im Monat als weitere Voraussetzung für den Bereitschaftsdienst“, betonte der Sprecherrat.
Streikwillige dürfen nicht unter Druck gesetzt werden
Gleichzeitig warnte dieser die vom Warnstreik betroffenen Kliniken vor jeder Art von Obstruktion. Wegen der Streikteilnahme dürften Ärzte weder benachteiligt noch unter Druck gesetzt werden. Dies gelte auch im Hinblick auf das weitere Fortkommen im Rahmen der Weiterbildung.
Hintergrund des Warnstreiks sind die gescheiterten Tarifverhandlungen zwischen MB und VKA. Dabei spielte die dauerhafte Absicherung des Ärztetarifvertrages eine zentrale Rolle. Mit anderen großen Krankenhausarbeitgebern hat der MB bereits entsprechende Vereinbarungen geschlossen, zuletzt im Rahmen einer Tarifeinigung mit dem Helios-Krankenhauskonzern.
In der Tarifrunde fordert der Marburger Bund darüber hinaus eine Reform der Regelungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, um damit eine bessere Planung der Dienste, klare Höchstgrenzen und zwei freie Wochenenden im Monat sicherzustellen. Ein zentraler Punkt dabei sei die Arbeitszeitdokumentation, die in vielen Krankenhäusern von pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit geprägt sei, so der MB in den Verhandlungen.
Die Ärztegewerkschaft will, dass die Anordnung von Bereitschaftsdienst zukünftig nur zulässig sein soll, wenn die Arbeitszeiterfassung manipulationsfrei erfolgt und die Anwesenheit im Krankenhaus als Arbeitszeit angesehen wird. Die VKA dagegen wolle den Krankenhäusern die Möglichkeit einräumen, nachträglich zwischen „dienstlich veranlasster“ und vorgeblich nicht dienstlich veranlasster Anwesenheit im Krankenhaus zu unterscheiden, hieß es vom MB.
Unberücksichtigt geblieben ist in dem Angebot der VKA dem MB zufolge die geforderte Begrenzung der Bereitschaftsdienste. Zwei freie Wochenenden pro Monat wolle die VKA ebenfalls nicht zugestehen, erläuterte der MB nach den Verhandlungen. Stattdessen würde die Arbeitgeberseite eine arbeitsfreie Zeit an 20 Wochenenden im Jahr „ab Samstag zehn Uhr“ in Aussicht stellen.
Auch bei den übrigen Forderungen wie etwa den Gehaltsvorstellungen der Ärzte waren sich kommunale Arbeitgeber und MB nicht einig geworden. Die VKA bieten nach eigenen Angaben 5,4 Prozent mehr Gehalt für die Ärzte, das in zwei Stufen jeweils Mitte 2019 und 2020 erhöht werden soll. Zudem solle es Verbesserungen bei der Wochenendarbeit und Entlastung bei Bereitschaftsdiensten geben. Nach Angaben der Gewerkschaft würde das Angebot der Arbeitgeber bei einer Gesamtlaufzeit von zweieinhalb Jahren lediglich 1,4 Prozent Gehaltserhöhung für 2019 und 0,83 Prozent für 2020 bringen. Der Marburger Bund fordert fünf Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr.
Der Warnstreikaufruf erstreckt sich auf die tarifgebundenen Krankenhäuser mit Ausnahme von Hamburg und Berlin-Brandenburg. In Hamburg existiert eine Überleitung aus einem alten Tarifvertrag. Für die kommunalen Kliniken in Berlin gibt es einen eigenen Ärztetarifvertrag, den der Landesverband Berlin-Brandenburg des Marburger Bundes ausgehandelt hat.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: