Ärzteschaft

Marburger Bund ruft Ärzte in kommunalen Kliniken zum Warnstreik auf

  • Dienstag, 26. März 2019
/dpa
/dpa

Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat Ärzte, die an kommunalen Krankenhäusern arbeiten (TV Ärzte/VKA), und Ärzte aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) der Kommunen, für den 10. April zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. In Frankfurt am Main ist eine zentrale Kundgebung geplant, wie der MB heute mitteilte.

Der Warnstreikaufruf erstreckt sich auf die tarifgebundenen Krankenhäuser mit Ausnah­me von Hamburg und Berlin-Brandenburg. In Hamburg existiert eine Überleitung aus einem alten Tarifvertrag. Für die kommunalen Kliniken in Berlin gibt es einen eigenen Ärztetarifvertrag, den der Landesverband Berlin-Brandenburg des Marburger Bundes ausgehandelt hat.

Ärzte aus den betroffenen kommunalen Krankenhäusern, die am Streik teilnehmen wollen, müssen von den Kliniken freigestellt werden. Für MB-Mitglieder gibt es Streik­geld. Nichtmitglie­der können zwar streiken, erhalten aber kein Streikgeld. Die Notdienst­versorgung in den betroffenen Häusern werde sichergestellt, Akutfälle würden versorgt, versicherte ein MB-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt. Wie die Auswirkungen in den einzelnen Häusern aussehen werden, sei aber nicht konkret vorherzusagen. Im Süden der Republik gibt es viele kommunale Krankenhäuser.

Weitere dezentrale Warnstreikaktionen sind dem MB zufolge in Planung. Parallel dazu bereitet die Ärztegewerkschaft derzeit eine Urabstimmung vor. Den Mitgliedern wird dann die Frage vorgelegt werden, ob sie einem unbefristeten Vollstreik ihre Zustimmung geben. Zur Vorbereitung des Arbeitskampfs hat die Große Tarifkommission des MB ein Bundesstreikkomitee eingesetzt.

„Der Unmut über die Haltung der kommunalen Arbeitgeber ist groß“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Die Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern hätten sich ihren eigenständigen Tarifvertrag vor 13 Jahren hart erkämpft und würden diese Errungenschaft nicht wieder preisgeben.

In drei Verhandlungsrunden seit Januar dieses Jahres hatte der Marburger Bund versucht, mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu einer Einigung zu kommen. Dabei spielte die dauerhafte Absicherung des Ärztetarifvertrages eine zentrale Rolle. Mit anderen großen Krankenhausarbeitgebern hat der MB bereits entsprechende Vereinbarungen geschlossen, zuletzt in der vergangenen Woche im Rahmen einer Tarifeinigung mit dem Helios-Krankenhauskonzern.

Auch mit der Gewerkschaft ver.di gibt es eine Grundsatzvereinbarung über ein gemeinsa­mes Vorgehen, das beide Gewerkschaften im Dezember 2017 verabredet haben. Trotzdem weigert sich die VKA dem MB zufolge, eine rechtsverbindliche tarifvertragliche Verein­barung zu unterschreiben, durch die eine Verdrängung des Ärztetarifvertrages ausge­schlossen ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Option ausdrücklich als Bedin­gung für die Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes postuliert.

Auch bei den übrigen Forderungen wie etwa den Gehaltsvorstellungen der Ärzte waren sich kommunale Arbeitgeber und MB nicht einig geworden. Die VKA bieten nach eigenen Angaben 5,4 Prozent mehr Gehalt für die Ärzte, das in zwei Stufen jeweils Mitte 2019 und 2020 erhöht werden soll. Zudem solle es Verbesserungen bei der Wochenendarbeit und Entlastung bei Bereitschaftsdiensten geben. Nach Angaben der Gewerkschaft würde das Angebot der Arbeitgeber bei einer Gesamt­laufzeit von zwei­einhalb Jahren lediglich 1,4 Prozent Gehaltserhöhung für 2019 und 0,83 Prozent für 2020 bringen. Der Marburger Bund fordert 5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr.

Keine Einigung beim Bereitschaftsdienst

In der Tarifrunde fordert der Marburger Bund darüber hinaus eine Reform der Regelungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, um damit eine bessere Planung der Dienste, klare Höchstgrenzen und zwei freie Wochenenden im Monat sicherzustellen. Ein zentraler Punkt dabei sei die Arbeitszeitdokumentation, die in vielen Krankenhäusern von pauscha­len und nachträgli­chen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit geprägt sei, so der MB in den Verhandlungen.

Die Ärztegewerkschaft will, dass die Anordnung von Bereitschafts­dienst zu­künftig nur zulässig sein soll, wenn die Arbeitszeiterfassung manipulationsfrei erfolgt und die Anwesen­­heit im Krankenhaus als Arbeitszeit angesehen wird. Die VKA dagegen wolle den Krankenhäusern die Möglichkeit einräumen, nachträglich zwischen „dienstlich veran­lasster“ und vorgeblich nicht dienstlich veranlasster Anwesenheit im Krankenhaus zu unterscheiden, hieß es vom MB.

Unberücksichtigt geblieben ist in dem Angebot der VKA dem MB zufolge die geforderte Begren­zung der Bereitschaftsdienste. Zwei freie Wochenenden pro Monat wolle die VKA ebenfalls nicht zugestehen, erläuterte der MB nach den Verhandlungen. Stattdessen würde die Arbeitgeberseite eine arbeitsfreie Zeit an 20 Wochenenden im Jahr „ab Samstag 10 Uhr“ in Aussicht stellen.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung