Marburger Bund ruft Ärzte in kommunalen Kliniken zum Warnstreik auf

Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat Ärzte, die an kommunalen Krankenhäusern arbeiten (TV Ärzte/VKA), und Ärzte aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) der Kommunen, für den 10. April zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. In Frankfurt am Main ist eine zentrale Kundgebung geplant, wie der MB heute mitteilte.
Der Warnstreikaufruf erstreckt sich auf die tarifgebundenen Krankenhäuser mit Ausnahme von Hamburg und Berlin-Brandenburg. In Hamburg existiert eine Überleitung aus einem alten Tarifvertrag. Für die kommunalen Kliniken in Berlin gibt es einen eigenen Ärztetarifvertrag, den der Landesverband Berlin-Brandenburg des Marburger Bundes ausgehandelt hat.
Ärzte aus den betroffenen kommunalen Krankenhäusern, die am Streik teilnehmen wollen, müssen von den Kliniken freigestellt werden. Für MB-Mitglieder gibt es Streikgeld. Nichtmitglieder können zwar streiken, erhalten aber kein Streikgeld. Die Notdienstversorgung in den betroffenen Häusern werde sichergestellt, Akutfälle würden versorgt, versicherte ein MB-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt. Wie die Auswirkungen in den einzelnen Häusern aussehen werden, sei aber nicht konkret vorherzusagen. Im Süden der Republik gibt es viele kommunale Krankenhäuser.
Weitere dezentrale Warnstreikaktionen sind dem MB zufolge in Planung. Parallel dazu bereitet die Ärztegewerkschaft derzeit eine Urabstimmung vor. Den Mitgliedern wird dann die Frage vorgelegt werden, ob sie einem unbefristeten Vollstreik ihre Zustimmung geben. Zur Vorbereitung des Arbeitskampfs hat die Große Tarifkommission des MB ein Bundesstreikkomitee eingesetzt.
„Der Unmut über die Haltung der kommunalen Arbeitgeber ist groß“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Die Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern hätten sich ihren eigenständigen Tarifvertrag vor 13 Jahren hart erkämpft und würden diese Errungenschaft nicht wieder preisgeben.
In drei Verhandlungsrunden seit Januar dieses Jahres hatte der Marburger Bund versucht, mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu einer Einigung zu kommen. Dabei spielte die dauerhafte Absicherung des Ärztetarifvertrages eine zentrale Rolle. Mit anderen großen Krankenhausarbeitgebern hat der MB bereits entsprechende Vereinbarungen geschlossen, zuletzt in der vergangenen Woche im Rahmen einer Tarifeinigung mit dem Helios-Krankenhauskonzern.
Auch mit der Gewerkschaft ver.di gibt es eine Grundsatzvereinbarung über ein gemeinsames Vorgehen, das beide Gewerkschaften im Dezember 2017 verabredet haben. Trotzdem weigert sich die VKA dem MB zufolge, eine rechtsverbindliche tarifvertragliche Vereinbarung zu unterschreiben, durch die eine Verdrängung des Ärztetarifvertrages ausgeschlossen ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Option ausdrücklich als Bedingung für die Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes postuliert.
Auch bei den übrigen Forderungen wie etwa den Gehaltsvorstellungen der Ärzte waren sich kommunale Arbeitgeber und MB nicht einig geworden. Die VKA bieten nach eigenen Angaben 5,4 Prozent mehr Gehalt für die Ärzte, das in zwei Stufen jeweils Mitte 2019 und 2020 erhöht werden soll. Zudem solle es Verbesserungen bei der Wochenendarbeit und Entlastung bei Bereitschaftsdiensten geben. Nach Angaben der Gewerkschaft würde das Angebot der Arbeitgeber bei einer Gesamtlaufzeit von zweieinhalb Jahren lediglich 1,4 Prozent Gehaltserhöhung für 2019 und 0,83 Prozent für 2020 bringen. Der Marburger Bund fordert 5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr.
Keine Einigung beim Bereitschaftsdienst
In der Tarifrunde fordert der Marburger Bund darüber hinaus eine Reform der Regelungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, um damit eine bessere Planung der Dienste, klare Höchstgrenzen und zwei freie Wochenenden im Monat sicherzustellen. Ein zentraler Punkt dabei sei die Arbeitszeitdokumentation, die in vielen Krankenhäusern von pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit geprägt sei, so der MB in den Verhandlungen.
Die Ärztegewerkschaft will, dass die Anordnung von Bereitschaftsdienst zukünftig nur zulässig sein soll, wenn die Arbeitszeiterfassung manipulationsfrei erfolgt und die Anwesenheit im Krankenhaus als Arbeitszeit angesehen wird. Die VKA dagegen wolle den Krankenhäusern die Möglichkeit einräumen, nachträglich zwischen „dienstlich veranlasster“ und vorgeblich nicht dienstlich veranlasster Anwesenheit im Krankenhaus zu unterscheiden, hieß es vom MB.
Unberücksichtigt geblieben ist in dem Angebot der VKA dem MB zufolge die geforderte Begrenzung der Bereitschaftsdienste. Zwei freie Wochenenden pro Monat wolle die VKA ebenfalls nicht zugestehen, erläuterte der MB nach den Verhandlungen. Stattdessen würde die Arbeitgeberseite eine arbeitsfreie Zeit an 20 Wochenenden im Jahr „ab Samstag 10 Uhr“ in Aussicht stellen.
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